i88
z Theil. - Abtheilung.
de Volk begehret dennoch öfters, daß man ihm die Todten-meffe für die verstorbenen Eltern und Brfreundren an einemTage, wo dieses zu thun nicht erlaubet ist , lesen solle. Esgiebt aucb einige Priester, welche dem unwissenden Volkezuviel nachgeben, und schier täglich die für die Verstorbenenbestimmte Messe, mag es recht oder nicht recht seyn , lesen.Diises heisse ich einen Misbrauch, welche» aufzuheben diePfarrer das Volk abrichten müssen, daß, wie ich schon ()>nvergeh. Abs.) gesaget habe, keine Messe gelesen werde, wel-che nicht den Lebendigen lind Verstorbenen nutze. Bey denMessen , welche nach dem an selbem Tage einfallenden Festegelesen werden, machet man eben sowohl als bey den so gernannten Todlenmessen eine besondere Einschlicffnng der Ver-storbenen, für welche namentlich das Meßopfer verrichtetwird. Nur zu dem feyerlichen Leichgepränge und andernGottesdiensten, welche für die Verstorbenen an den oben ge-melkten Tagen gehalten werden, oder zur Andacht des Prie-sters , welcher bisweil an einem nicht verhinderten Tage dieTodtenmessen lesen will, sind die Gebethe und Vorlesungenangesehen, welche die so genannte Todteninesse ausmachen.Es ist dann nicht erlaubet diese Messen schier täglich zu lesen,und jene Leute, welche allzu ungestümm eö begehren , undin ihrer Unwissenheit fälschlich dafürhalten, eine solche Messewerde den Ihrigen mehr nützlich seyn , handeln wider dieKirchcnordnung. Diesen Misbrauch unterhalten öftersselbst die Priester durch ihre allzu grosse Geneigtwilligkeit,welchen das Volk, wenn es ihm der Priester vorstellete,glaublich leicht ablegen würde. *
S. Ist
* An welchen Tagen sowohl feyerliche als geinetne Todtenmessenmit dem zu diesen verordneten Gepränge zu lesen erlaubet sey oder nicht,findtman bey dem gelehrten Nubricisten Merati (Vorn. iwov.Ob-lervat. öc Aääit. s>1 6svsnti lüornment. in Rnbric. ?. i, Vit.5 ve MMs vefunötornm.) ausführlich beschrieben, und mit meh-rern Erklärungen der heiligen römischen zur Untersuchung der Kir-chengcbräuche bestellten Versammlung genug darqethan : wohin ichalle, welchen es zu wissen obliegt, wiil angewiesen haben. Ucbri-
gens