rcryD GeschlchrenLranckreichs
so auch geschahen». 912. und Kollo jm H.Tauffden Namen Koderrus bekam; demrauch bald all sein Volck nachgienge. Dißist jener Theil Franckreichs, welcher nochheut zu Tag den Namen der Nvrmandeyführet. Von denen stehe die Omvers. kM.
156. und 148. desgleichen oben vonden Englischen Geschichten. pKUippus IV.König in Franckreich hat nach Abgang dieserHertzogen die Nvrmandey wiederumen mitder Cron vereiniget, 1450. Man kanauch weiter von Larolo 8implice nachlese»/was wir im n. Theil OeoxraybiL in denenGeschichten Teutschlands blum. 8. §. n.rc.beygebracht haben.
46. Es fiele aberdie Ehrerbietigkeit gegenMmg Lsrolum so gewaltig danider, daßdie meiste Reichs-Sränd, welche fast alleLändereyen sich eigen gemacht hatten, end-lich ihn verliessen und 922. KobermmGraffenzu Pariß zum König aufwurffen,so ein Bruder wardes obengedachtenAffter-Königs Oäoni«. Es geriethe hierüber zueinem grossen Treffen bey 8oissoo, in wel-chem Robert seinen Lohn durch den Todt be-käme den 15. )un. /m. 92z. hinterlassend ei-nen Sohn »ugo,der uns bald wird Gelegen-heit mehr zu reden geben. Seine Partheyaber behielt doch die Oberhand, und erwähl-ten abermahl zum König den Hertzog Rwdolph in Burgund. Dieser grieffe so gar