Band 
IV. Theil
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oderSraars,Aunst.

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aus der Oesterreichischen k^milsi^n. 1700.g storben,da gebührete es sich nun,daß Kay-ftr Leopold, oder andere Printzen von deroesterreichischen ksmili, sollten Erben desReiches Spanien seyn. Wein l^uäovicusXV.Hörrig in Franckreich, prTtLncürte dasErb für seine Printzen, weiler eine Schwe-ster des verstorbenen Königs Laroli ll. ge-habt, und aus ihr seinen Enckel, vuc ä'^n-jou, gezeuget hatte: Wiewol er im Pyre-nöischen Frieden, den er mit Spanien Anno1659. getroffen,alles Rechtund Anspruchauf das Erb von Spanien abgeschworenhatte.

* Dergleichen prrtenliones kommen alsi>her von Heyrathen,Contracten, oder auf-gerichteten Bündnuffen, Vertragen,rc.Qdervon ehemahliger Besitzung. Item,wann einneuer Herr em Land einbekommt, so nimmterari sich alleprserenlioncs, so selbes Land-oder der vorige Herr, gehabt haben.

*Die pr-elenlionen anzudeuten, und aus-ser Vergessenheit zu setzen, führt man dasWappen der prTtenclirten Länder: Item,deren Litl. Also nennen sich die Oesterrei-chs noch Hertzogen zu Burgund , führenauch das Wappen mit ^wiewol sie nichtsmehr darinn besitzen. Item, schreiben siesich König in Spanien, und werden Catho-lische Majestät betitlet; wiewol sie nichthavenmögenzumBesitz kommen.

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