Band 
IV. Theil
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io8 N.54. R^tmenrs»Staab.

dessen 0räre er abholet/ und andern aus-theilt.

9. waaemMeister ist über die Fuhren.

7 0. Proviant -Melster commandirt dieBecker.

I l. Regiments- Tambour, der über dieandere Trummelschlager commandirt.

7 2. p rofos commandirt über die Stecken-Knecht/ das Stock Haus oder Gefangene.

* r z. Ferners ist bey einem Regiment/aul-serdemStaab/einLaüier, der die Gelder/die dem Regiment gehören / verwaltetItem/ ein Feldscheerer/ so die Apotheckenführet / und denen Feldscheerern der Com-pagnien vitOrärs sonder Rath austheilt.

Num.

( 6. Regiments- Staab zu Pferd.

Regiments - Staab zu Pferd besteht infolgender -Ordnung. Qbrist. Qbrist- Lieute-nant. Obrist - Wachtmeister. Regiments-Auartiermeister ^uckrLur. Feld-

Prediger Regiments--?screr3ri.Regiments-Wagenmeister. Regiments - Paucker undProfosen-Staab.

(7.?rilN3pl3NL zu Fuß.

?rimL pl^nr werden genennt fene Perso-nen/welche/ wann eine Compagnie ranZir-ter im Regiment steht / nicht mit in denenGliedernstehen. Bey