Band 
IV. Theil
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8z4- !§. 17; Von Untertbansn.

Klugheit, z.) Gehet hin wo es sitzet den mrern Theil hin lausten. 4 ) Ist neidig, atz-wöhnerisch, leichtgläubig, macht aus einemgeringen vil Geschrey, streckt seine Hoffnunggar zu weit, tckd weiß in keinem Ding dasMittel und Manier. 5.) Thut gern was ver-bottrn wird. 6 .) Ist Prahlerisch. 7 ) Hatgern Unruhen, sonberbahr wann sich einigezum Rädlsführen brauchen lassen. 8 .) Hatgern die, so hitzig reden und Handiren, sonder-bar wider die Oberkeit. y.) Ist eigennützig,und schaut nit aufs Gemeine beste.

Von Benachbarten.

ir. Von denen benachbarten Völckemmuß man sehen, daß sie erstlich nit schaden:hernach, daß sie auch nutzen.

i;.Man muß wissen der Nachbarn Land,Stärcke, Rrgirung, Sitten und Gewohn-heiten , auch ihren Abgang und Fehler.

»4. Ist zu hüten, daß der Nachbar un-rechter weiß nit gar zu mächtig werde.

i s. Wann in der Nachbarschafft Krieg ist,.muß man sich auch wohl auf die Füß stellen.

I^sm tur res 3 Kitur,psrie 8 cum proximus Zrcler.

16. Frembde Hülffs-Völcker sollen garbehutsam genommen werden, sondrrbahr sollman sie nit sammt frembden Haupt-Officie-ren nehmen, es ist gefährlich.

>7. Freundschafft und gute Nachbarschafftist sehr nützlich, jedoch 6 c smsveris tsnquzm

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