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IV. Theil
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bl. rZa-Vsn Speisen. 85;

sei an eines anderen Orkh die kortton ergretf-sin, sondern was vor seiner ligt.

Giebt ihm der Austheilet die Speisauf einem Teller, so soll der Empfänger dem-selben entgegen das seinige geben, wann essauber ist.

14. Darff er von einer Person bitten,daß sie ihm etwas heraus langen soll, welchesmit dem Löffel genohmen wird, so reicht erderselben seinen Teller hin nnd seinen Löffel,und bittet.

i; Soll er aber einem andern etwas hin-aus gehen, so begehrt er von dem Bedientenfrisches Teller und Löffel, und gibt darnstther. Kan er den frischen Löffel nicht haben,wischet er den seinen sauber, oder begehrt desandern selbst.

16. In die Brühe so in der Mitte stehet,soll er nicht mit Brod tuncken, sondern mit ei-tlem Löffel auf fein T«ller heraus nehmen/oderbitten und so gemessen.

Zweymahl nach einer Speiß langenist unhöfflich, wann man nicht neue Erlaub-nuß bittet.

»8 Im Essen selbst soll man nicht heiß-hungrig seyn, und alles fort schnell verschlin-M, sondern sich Zeit lassen , aber auch nichtgar zu langsam seyn.

'S. Das Brod schneidet man in derHand, nicht auf dem Teller, gar nicht aufHhh 3 dem