Band 
Vierter Band.
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XVlll. wiedeburgs ^echnmMM t2k

Antritte zugestellet werden, von den verschiede-nen Amtsregistekn, als Erndte Dienst Regi-stern, von den verschiedenen Horechnunqen,z. E. Küchen» und Keller-Rechnungen; Stadt,und Kämmerey - Rechnungen, Do> f Rechnun,gen. Von den Belegen. V n den Tneln derRechnungö-Bücher. Im dritten Abschnitte vondem Monenten und besten Pflichten undHüsts-initteln. Ihm werden bescheidene Ausdrückevorgeschrieben. Von den allgemeinen und be-sondern Erinnerungen. Von Beantwortungderselben. Vierter Abschnitt von der Justifi,kation der Rechnung oder deren Abnahme;rpann und wo sie geschehn soll. Von den so-genannten Calculakoren. Von den Stützun-gen wann Rechnungs Führer gewechselt werden,da der Vorrath vorgemessen oder vorgezähletwird. Von Quitirung der Rechnung; unterwelchen Umständen eine quitkne Rechnung wie-der vorgenommen oder zur Untersuchung gezo-gen werden kan.

Die Beylagen zu dieser Anleitung sind:Ein CaukionS - Schein, eine allgemeine In-struktion für einen Rechnungs,Beamten, Be,stallung eines Amtmannes, Extract eines Dienst,Registers, wöchentliche HosiKüchsn-Rechnung,eine Keller.- Rechnung, Modell einer wöchentli-chen Silber- Kammer - oder Licht - Rechnung,eine wöchentliche Futter-Rechnung, FormularHz eines