Band 
Vierter Band.
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22o physikalisch-Dekon. Bibl.IV.B. s.

dasjenige, was S- 6yz von Anlegung einerFasanerey gesagt worden. Unter den Fischer-lünsten sind viele betäubende und unerlaubt:Mittel gelehrt worden. Das Ftschrecht ist ja-risiisch abgehandelt. Die Artikel vom Floß-u esen sind vorzüglich gut. Der Artikel Forft-§erechrigkeir ist wsikläuftig, ihre Verschieden-seit oder Einrheilung, die Personen, denendiese Gerechtigkeit zustehet, wie die forstlicheObrigkeit erhalten werde, welche Person -n sieiekommen können, wie sie zu beweisen, vonder gemeinschaftlichen Gerechtigkeit, von denPersonen, die unter der Forst-Obrigkeit stehen,die Sachen, welche vor dieses Gericht, gehörenu. s. w. Zu diesem Artikel gehört auch der fol>gende: Forftrechr. Unter den Namen d:cwilden Thiere ist ihreIagd zugleich abgehandelt.

Man muß bedanken, daß die Artikel,welche eigentlich nur von Naturalisten gut aus-geführt werden können, einen Verfasser Hasen,der von der eigentlichen Naturkunde nichts zuvrrstehn scheint. Daher findet man nirgendgenaue Bestimmungen, nirgend kunstmässigeBeschreibungen, nirgend systematische Namen,sondern stak deren willkürliche lateinische, dienichts die deutschen erklären. Manche Sachenkan man daher gar nicht errathen; z. B- Don-nerbeesen, vielleicht eine Schmarotzerpflanze.Die Hanbutten sollen ein kaltes und rrocknes

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