VI. Gensvesi Grundsätze der Gekon. 52-
den Handel umlaufen. Bey der Frage: obund wann ein Land zu viel Einwohner habenkönne, ist uns der V. zu kurz. S. 9z sagt er:bey dem Problem: ob einem Volke, welches,wegen der außerordentlichen Menge, in seinemLande nichts mehr zu leben findet, mit Rechtkönne gewehrt werden, neue Sihe zu suchen,und sich leerer Ländereyen zu bemächtigen, kanich nicht sehen, weswegen man der bejahendenMeynung nicht beypflichten solle. Es ist einGeseh der Natur, daß jeder der gebohren wird,ein Recht zum Leben hat; und die Erde ist eingemeines Erbgut.
Die Erziehung rechnet derV. S. 99 mitdem Aristoteles zum öffentlichen Rechte; daßsie bey vielen europäischen Völkern verderbtist, rühret daher, daß man sie zum Privat-rechte gezogen hat. In einem politischen Kör«per dürfen keine Erziehungsanstalten seyn, de-ren Gesehe nicht von der Majestät der allge,meinen Herschaft herrühren, und die nicht aufden allgemeinen Zweck der Republik gerichtet,und nach der Form und Beschaffenheit derRe,gierung eingerichtet find. In einer Monar»chie sieht man democratische Coliegia; anderefind despotisch; noch andere sind fremden Mäch»ken unterworfen u. s. w. Dieses ist die gröstepolitische Ungereimtheit, weil sie die Sittender Nation verwirretöffentliche MeynungenLl 4 und