Band 
Zweyter Theil.
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alten adelichen Geschlechte in den ze-hen Gerichten in Graudündten,legte sich von Jugend an aus dieSprachen und Wissenschaften, umseinen Adel mehr durch seine eigeneVerdienste als durch die Wappen sei-ner Voreltern zu erweisen. Er giengzu diesem Ende anfangs in das Val-telin, und von da nach Zllrch, Genfund Basel, und lernte nicht alleindie ebräische, griechische und latei-nische Sprache, sondern auch dieGottesgelahrheit, Weltweisheit undHistorie. Er wurde hierauf in sei-nem Vaterland nach und nach Gref-fier, Fähnrich, Hauptmann, undendlich if-r. Landammann vonDavos und vom Bund der zehrn Ge-richte. is'-f. wohnte er im Nah-men der weltlichen Obrigkeit derRe-ligionsunterredung zu Tiran im Val-telin bey. Man gebrauchte ihn al-lezeit zu den wichtigsten Gesandschas-ten, welche die drey Bünde in dasWalliserland, nach Bern und nachVenedig abschickten. Aus einer sol-chen Gelegenheit machte ihn die Re-publick Venedig i6o;. zum St.Marcusritler. Als die Spanier1604. die Erbauung der VestungFuente« unternahmen, ward er vonden drey Bünden zu den XIII. Can-Ions abgeschickt. Die Obrigkeit sei-nes Vaterlands ernennte ihn zumObristen eines Regiments, womiter 1607. in das Valtelin rückte, umsich besagter Unternehmung !derSpanier zu widersetzen. Als ausdieser Gelegenheit das Volk zu Churin eine Empörung gerieth, confiseir«te es Gulers Güter, und verwießihn des Lands; allein das folgendeJahr wurde er öffentlich vor unschul-dig erkannt, und wieder in alle« ein-gesetzt. 16 »6. schickte man ihn zuKönig Ludwig XIH. in Frankreich ,um die Herausgabe de« Valtelin« zubegehren, und aus dieser Gelegen-heit Machte ihn der Monarch zum

Ritter. »6,9. bot ihm die StadtZürch das Bürgerrecht an, welchesihn veranlaßte, nahe bey dieserStadt ein Landgut Nahmens Su-fenberg zu kauffen. Er verbessertedas dasige Schloß ansehnlich, undwohnte einige Zeit darauf. Endlichstarb er zu Chur den-4. Jan. 16,4.Man hat von ihm ein Werk, da«man hoch halt, unterm Titel: U-I,--Ur, so eine Beschreibung der dreyBündte und anderer rhätischen Völ-ker ist. Es ist deutsch geschrieben,und i«i6. zu Zürch mit einer Zu-eigmingsschrift an König LudwigXIII. in Folio gedruckt worden.

Gulielmus, s. Guielmus.

Gundling, ( Nicol. Hieran.) ei»berühmter deutscher Rechtsgelehrterund Criticus, gebohren zu Nürn-berg den rf. Febr. 1671, studirteanfangs die Gottesgelahrheit zuMors, Jena und Leipzig, woraufer sich in seiner Vaterstadt im Pre-digen übte. Als er aber mit eini-gen jungen Herren vom Adel nachHalle kam, und mit Thomasius be-kannt wurde, bekam er Lust, dieRechte zu studiern , und brachte esin zwey Jahren so weit, daß er schon170;. die Doctorwürde annahm.Er fieng hierauf an mit vielem Bey«fall Vorlesungen zu Halle zu halten,wurde 170s. aufferordentlicher undgleich das Jahr darauf ordentlicherLehrer der Weltweisheit, erhieltauch nach dem Tod des Cellarius1708. noch die Profession der Bered-samkeit. Hierzu kamen ferner dieProfession des Natur - und Völker-rechts , eine Consistorialrathstelle,die Würde eines königl. preussischenRath« und zuletzt GeheimbdrnRaths, und starb den 9. Decembr.17,9. Er hat viele juridische, hi-storische und politische Schriften hin-terlassen. Er hatte ein vortreflicheSGedächtniß, vielen Witz, Lebhaftig-keit^