Band 
Erster Theil
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_ das Andere Buch. _!4Z

selbst stelle demjenigen keinen Glauben zu / daß er geschrieben.

Doch will er andere zwingen,daß sie es als ein Evangelium annehmen.Lsronius hat sich diß Orts so grod übersehen,daß der Frantzösische Bi-fchoff OoöeLu (l) sich vernehmen lassen, es klagen die Papisten selbst,daß er sich auf erdichtete Schrifften beruße, als waren sie wahrhafft. Beweq-Was mag alles dessen Urfach seyn ? Das Vorhaben, die sichere Weltmacht.zubereden,fie haben die erste Kirchen aufthrer Seiten. Dann nach--dem fie wOn,daß sie kein Beyhülf haben vonH.Schriffr, haben siesich auf die iraLcion und Kirchen der ersten Jahrhunderten berufft.

Weilen sie aber finden,daß diese auch nicht recht dieHand bietet,so müs-ftu sie den Mangel durch dergleichen unehrliche Mittel ersetzen. NunLsniIlU8,8ucLlmus,^iurerus, l^anMUs-UNd andMPlpsteN so vonHtl-vettfthen Kirchen-Sachen geschrieben, dergleichen alte und neue Seri-beuten anführen,und ihre Aussagen mZtdenselbigen beweisen wollen,ha-be eiwas wcitläuffig die Untüchtigkeit solcher Zeugen dem Leser vor-stellen, und zugleich die Urfach beybringen sollen, warum das, daß sieschreiben, nicht anzunehmen ftye, ohne daß man sich bey einer jeden Le-gend sonderbar aushalte, und die Ursachen anzeige warum dieses oderjenes nicht anzunehmen seye. Ich wll hier den Christlichen Lesernoch dessen erinneren, daß ü. Xlaüonu« (§.;.) darfür gehalten, es«Emmftye denen, welche eines Heiligen Leben erst lang nachdesselbigen Todkms.beschreiben, kein Glauben zuzustellen. Daß ein Weib um ä.L.85 5.

Pabst worden seye, will Cardinal Lgromus, unter anderem darum nichtgelten lassen, wetten die Gefchicht-Schreiber hiervon lange Zeltnichts vermeldet (li). Nun haben waäuifun schon ä. c. ivio. undIVILNÄNUS 5 colu 8 H. L. ics6. solches ihren Schrifften einverleibet.

Nach ihnen ist es durch die fürtrefflicheren Gefchicht Schreiber be-steiget , und von niemand widersprochen worden, kß um ä. 1 e zo.äveminus, sich in das Wilmspiel gelegt. Was Gewißheit könnendann diejenigen Sachen haben, welche mit keinen Zeugen beftätligetwerden können, als mit solchen, welche drey und mehr hundert Jahrspä-her gelebt? Ferners k hat man zu bedencken,daß 'rallanus (m)der Meynung ist so eine Erzehlung sich nicht reimet aufdiejerige Zeit,zu welcher sich cn e Sach begeben haben soll, müsse man sothane Sachnicht glauben, e. LaromusperwiiO §.26. alle diejenigen SchrMenin welchen etwas geänderet worden. O. Und will,daß demjenigen, dereiner Unwahrheit überzeuget worden , in keiner Sach mehr zu gl«u-

(I) »jK. LcclcN (N) L55.N. 65,. Or»r. c. 6r»c-