_Viertes Buch._445
Costantz aufgehalten, und empfienge daelbst eine Gesandschafft etneSN. C. G.damahl zu Metz gehaltenen Synodi (x), betreffende die Versühnung 85s-zwischen Ludovico/deffen Bruder Carolo und Bruders Sohn Lotha-rio. Ertzbischoff Hinemar erinnerte Grunvldum (Grimoaldum)schrifftlrch.er wolle den König Ludwig Hinterhalten,daß selbiger nichtsmehrdergletchen wider seinen Bruder Carolum unterfange^).
Der erste Synodus,welcher sich des Godschalci angenomen,wurde^ 8 z z.gehalten zu Valence. Die daselbst gestelleten Canons wur-z» Langres.
denzuLanzresimLtonischen Ertzbischthum, sallwo der zweyte God-schalco gönstigerSynodus(2)zusamenkomen)^.e. 8zs bestattiget,und sä inttruLtionem Oominici popull, zu Untersuchung des Cbristen-Volcks,offentlich abgelesen.Ein Glied dtlftsSvnodi warAibamauro,
Bischoff zu Genf.Der Inhalt dieser bekräffrigeten Arttcklen gehet da-hin : ^ »Gott wisse von Ewigkeit her,welche (durch seineGnad) from;
»und welche (durch ihre Schuld) gottlos seyn werden. 8. Gott habe et-liche zum ewigen Leben erwehlet aus Gnaden ohne ihren Verdienst,
»andere habe er zur Verdamnuß verordnet ohne daß er einige Schuld»trage an denen Sünden, welche von solchen Leuten begangen werden.
»L CHrtstuS habe für diejenigen, so vor einer Me schwerdvng in die»vollkommen, sein Blut nicht vergossen, v. Alle diejenigen, welche»durch den Tausder Cbristl. Kirchen einverleibet werden, seyen durch»Christum erlöset, doch werden allein diejenige Gläubige und Erlösete»selig,welche biß ans End verharren.,»Dieser letzte Lehr.Satz ist alleindahin gemeynet, daß der H Tauf den Auserweh ten und Gläubigen,ein Sigel ihrer Erlösung seye. Nach dem Urtheil der Liebe aber,müs-sen alle die,so dieses H. Sacrament empfangen, für Außerwehlte undGläubige gehalten werden.DieseMeynung folget notbwendig aus demZusamenhang aller Lehrsätzen, und aus d.r durch Prudentimn undRemigtum gegebnen Erläuterung (3). Hiernächst ersuchten diese zuLangresversamlete Vater,Ihr. Ksn.Maj daß Ihnen beliebe -^zuver^
„schaffen daß die Bischöffjävrlich,wentgest einen Synodum halten,und«daß durch die Bischöfe, die Clöster fleifftg besucht, und der Mönchen»und Nonnen Leben untersucht werde. Daß Ihr Maj. samt den Bi-! „schössen verschaffen, daß wo man gelehrte Lenk baden kan, Schulen»aufgerichtet werden, in welchen die Jugend in H. Schlifft und an-deren Wissenschaften unterrichtet werden möge.» Dann guoäm-
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(x) l-Lbk. Concil. 8:662. »S48. (y) klo-toarcl. z. cap. L4- (,) cie t-in-^pneoüboc vi<I. l.sbb. Lonc. Lom.8. 67Z. (s) vl«i, vüec. Lsut". 6okNeti.
4.174: 7 > l ? 7 . korbet! InüruK. V!H. lr.