Band 
Erster Theil
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_Viertes Buch. 44/

An der Versühnung beyder Brüderen Ludoolet und Carolt Calvi, N. C. G.und ihres Bruders Sohns Lotharit/wurde nochmahl gearbeitet zu Co- 859blentz durch etliche Bischöfe, in deren Zahl auch war Salomon,schoff zu Costantz (ö).Diese Bifchöffe befunden gut,daß Ihre Majesta- Aieiik, ti N sich gegen einandermitEid verbinden allenWtderwrllen gegen sich»selbst,und alle Feindthätlichkeilen gegen ihre allerseits Rnchsgenossen,-einzustellenDiejenigen,soin einem dieser dreyen Königreichen,wegen„einiger Ungehorsame, von den Btschöffen mit dem Kirchenbann be-„legtwerden, und (um der Ktrcherrbuß zu entgehen) in eines der»zweyen übrigen Reichen fliehen werden, sollen darinn nicht geduldet,,werden-auch derjenige nicht, devin einem verbottnen Grad, oder der»eine Closter-Frau heyra;hen werde. Die Bifchöffe sollen niemanden»in Bann thun,den sie nicht vorhin,nach Chrisii Befehl zur Büß ver-,.mahnet, lasse sich der Ubertrettrr nicht verbesseren, so sollen ihn die-»Bischöfe bey dem König oder dessen nachgesetzten verklagen; diese»werden ihn alsdann in Gefangenschafft behalten,biß er eines besseren»Sinns werde. Werde solches Mittel auch nicht angehen, so solle ein»solcher durch den Bann von demVokckGottes abgesönderet werden.-»

Diese und etliche andere Artickel,sind durch hochgedachte Könige ge-nehm gehalten, und durch Ludovicum und Carolum in Frantzösischer,durch Loiharium in Teutscher Sprach mit Evd hekrafftiget worden.

Unter die verbottnen Grad,wurde dieser Zeit gezehlet die aus der Ge- 86o.vatterschafft beydem H.Tauf und der Firmung entstehende vermeynteK"sti>chegeistliche Verwandtschafft.Dieses neue Verbotkgab diesem Bischoff soI^^"^.viel zuschaffen,daß er in Zweifel gerathen ob einer r.Gotten nach einan- hinderetder hryrathen könne.Zum Exempel,obDantel wannAnna seinEheweib die Ehe.der Susanna Tochter aus der Taufgehoben hätte,nach der Anna Ab-leiben,mit Susans oder deroTochter sich verehlichen könne?DteseFragkam dem Bischoff so schwer vor, daß er sich bey Babst Nicolao i. Rathserholet; welcher ibme mit Nein geantwortet. Diese Antwort ist demGeSsil.Recht einverleibet worden (e).Also wußte man (nachdemdieferLast emmabldem Volck Gottes aufgelegt worden; darvon^. e. 8iz.)keine Maaß zukalten;fo gar,daß 20 . Fälle crzehlet werben (f), in wel-chen die Ehe wegen dieser geistlichen Verwandtschaft gebinderet wird.

DieBischoffstche Versammlung zu Cobientz wurde im Bractm.Dasgehalten. Im folgenden Wcinmottat war das zweyte Concilium zu^vw

Toul^

(^) Laron./Vrr.cir.n.l x. I-Lbh.Ooric.Vill. 698.1.ekm2N. Lkiron. 8pir. p. 6z.tlu Lkclri. 8cripr. öranc. rr41o. (e) Orsrisn. psrt. r. L.iciicicstur, Zo. ^UXÜ, 4»

(k) ÄeZI. in )ur Lanoo. x. 450. §j>anli. L, 67;.