Viertes Buch.
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Flecken und Mannschafftzu Flums, hingegen gab er dem Luthardo ^was der Churische zu Schletftatt und anderstwo im Elsaß gehabt. Zu b-Zurzach, einem in der Land-Grafschafft Baden gelegnen, wegen SMSur,zweyerJahrmärckten berühmten Flecken,stifftete er in derEhr S.Vere« räch.na/eine kleine Abtey Benediotiner-Ordensstn welcher er feine Begräb-nuß erwehlet (K). Habe sie aber seiner Gemahlin RtchardigeschencketM. Andere schreiben, der Kayser habe^.c.88i. aufderKassertnAnhalten sich vernehmen lassen dieses Closier solle demjenigen Ort zu«gehören,an welchem er seineBegräbnuß haben werde,weilen er nun sol«che Begrabnuß zu Reichenau bekommen,seyeZurzach selbigem Closterbcimgefallen (m). Gewiß ist.kaß Carolus ä.e.88i- dem Abt Rüde«lont (sonst Rudhelm; oder Rudolf) und dessen Closier Reichenau (all«wo Cdadoldusches Luthardt Bruder,ein Lonvenrual gewesen) viel ver-ehret,und andere Gnaden erzeiget, auch das Stifft Zurzach in diesesClosters Gewalt etliche hundert Jahr geblieben (n). Hernach kam esin Bischoff.Ctstantzischen Gewalt,und wurde zu einer Grobstey weltli-cher Chorherren. Gedachter Btschoff hat alldort (auch zu Kaysersiulund Klingnau) einen Vogt-Doch gehört das Malefiz Lobl. Eydgnöf-ßschen Orten,mit welche» die Bürger auch reisen, an den Jahrmärck«ten aber, hat der Baderische Landvogt allen Gewalt zu Zurzach, undstehen die Bischofflichen Gerichte still. Nach Merckii Bericht, ist dißCloster erst um ä.e.980. durch Gebhardum n. Bischoff zu Costanß,aufgerichtet und Misstet worden (o).
Seiner Schwester Bertha, Aebtiffin zu Zürich, hat Carolus, alle Müntz-Freyheiten ihres Closters bestattiget, zu dessen Gedachtnuß, des Caroli Recht derund der Bertha Bildungen im Creutzgang dieses Closters in Stein ge- AMm.hauen worden,samtderBildnußdesPriesterS Bertoldi.welchernoch in M" ^Leben gewesen,und darum daß er um diese Bestatttgung angehalten,als " "einer der knyende einen Brief empfangt abgebildet wird. Ferner gabCarolus dem Closter die Freyheit zu müntzen,mit Bestimung eines ge-wissenVezircks/in welchem dieseMüntz angenomen werde solle(p).Dte?ser Kayser solle gleichfalls der Stadt (<i) das Müntzrecht gegebe habe.
Beyde die Stadt und die Aebtissin, zeichneten ihre Müntz mit einemAussicht,daher die Pfenning,Angster,das ist, Angfichter genennet wer-den (r). Aber aufdeS Closters Pfenning würd gepräget, das Angesicht
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(n) 8ucel. Lonü. ^n. cir. (o) CUron. LonS. paß, 79. (p) kkellic. ( 7 «e 5 s,.
8-6. p. ,4- liorrin^. §pec. p. »4 Nucel. Lonü. Xn-88 s. (q) 8uI!inZ. ttik.
I-id. z. c. s. Lrumpk. VI. 14. (r) LuüinZ.I. c. sb äerivsr.