_ Viertes Buch. _55z
daß die Wahl vieles PabstsHifeüs, öffentlich vom Himmel M -^e, ^ ^ .»heiffen worden; dann als er ohnfern Rom gewesen da-e ei e Ethi sche '«os».Stimm gesprochen: Ich habe Gedancken des Friedens und mehrdes Übels; „und habe er durch eine verwundeürchr Glückselige tt die»»Freyheit der Päbßl. Wahl, welche die Kayser r < o.Jchr lang (uüir-„pLbLnr) wider Recht sich angemaßet und geübt, der Clerisey zugestel-let. Alles aufgut Jesuitisch? Wann die Wahl durch eine hin me-ltsche Stimm gut geheissen worden,warum hat Leoldurch HilrebrandSVorgeben, daß der Kayser nicht befugt seye einen Pabst zuerwehlcn>sich vermögen lassen, zu Rom in schlechten Pllgrams Kleider n einzu-reitenchen Päbstlichen Habit nicht anziehende,biß er durch Hiltebra dSMittel,von der Röm. Priesterschafft und Volck erwehlet wrrdcn (u) rIst htemit nicht Leonts Klugheit anzusehen, sondern die Listigkeit Hil-tebrands, welcher (seine und PabstS Gregorit Gefaugnuß am damali-gen und denen folgenden Kayseren Mächen) bey diesem Anlaß ange-hebtwaS er hernach fortgesetzet,und zu der Päbsten Vernügen zuwege«gebracht.DieTeutscheKaysere,hatten diePäbstl.Wahl nicht erst i so.Me«Jahr in ihrem Gewalt,sondern von ^.e.77). biß ä. c. ro7z.hiemikNl m300. gantze Jahr. Dann Adrianusswte SigontuS schreibet) hat ge-MTordnet : d?e ?onrifex äeilANLrus.tine Kegis LMorirrte iniret; daß keinPabst sein Amt antrette,eoe ihn der Kayser bestättiget.Sche ^.e.77;.
So die letzte Kaysere auS Francktschem Haufe, den Päbsten durch dieFinger gesehen; oder die erste Teutsche Kaysere, mitAuf.und Einrich-tung des neuen Regiments in Teutschland, so viel zuthun gehabt, daßsie ihr Recht zu Rom nicht geübt, ist solchem ihrem Rechten dardurchnichts benommen worden. Ist biß der Danck, welchen die Römer de«übrigen Kayseren ;CarolE Ottoni lVl. und deren Nachkommende«geben? Hätten diese Helden,der Römischen Stadt und Mch sich nichtangenommen, so hätten die Römer sich in ihrem eignen blut ersteckct.
Und haben diese tapfere Kaysere,he« Gewalt Päbste zuwehlen,genom-men? Ist er ihnen nicht durch die Röm. burgcrschafft, Corerlta undPäbste zugestellet worden? Die Rö mer können nicht klagen, daß ihnendie Wyscre ihr gehabtes Recht entzogen; sondern die Kaysere möge«sich klagen,daß die Clerisey das Recht an sich gerffen, welches die Kay-sere zu allen Zeiten gehabt,und biß ^Qloyz.brhalten.Warum sagenaber die Jesuiten,Leo habe denGewalt einenPabst zuerwehlen derLle-risex zugestellet? Die Pabstswahl stund nicht alles» bey der Clerisey,sondern bey der Clerisey und dem gemeinen B,lck; nun ist sie beyden
I. Theil. Xyx eut-
(u) Llxon. ^n. l«4-.