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Helvetischer Kirchengefchichtm
sputieren wolten/dräueten sie ihm/seweSach auf die Hohe-SchulgenTübingen zuweisen-Auch der Vatter der grossen Earthaus zu Freiburg/versprach Ambrostum zuunkerweisen. Schon Ambrosius aber/mehr«mahl sich vernemmen lassen / seine Predigen auf der Hohen-Schul zuTübingen/auch gegen dem Earthäuser zuverantworten/sendeten sie ihndoch nirgend hin: berüfften auch niemand zu ihm: sonder bedräueten ihnmit dem Kerker: sich auf die Päpstliche Bull und das Kaiserliche LäiLi:
1522. sieurende. Als aber Gottes Wort zuschneiden angehebt / und in undaussert dem Convent Zweyträchtigkeit entstanden/ ist Ambrosius vomLes und Predtgamt geflossen worden / und solte im Kloster als ein ge-meiner Mönch leben : welches Ambrosius zugesagt / mit Vorbehalt/das was er auß H.Schrifft erlehrnt/weder fär seine Person/zuglauben/noch anderen die solches begehrten/oder bedörftcn/mund-oder fchrifftlichmitzutheilcn/ihm verbotten seyn solte.Als man solches ungern vernomen/und etliche Mönchen sich hitzig erzeigten/begehrte er/ der Abt und Con-vent wollen ihm erlauben / ohne des Eonvents Kosten / ein Jahr oderzwey/auf eine Schul oder anderwerts zugehen. Als ihm auch solchesabgeschlagen worden/ist er auf verständiger guter Freunden einrahken/von des Eonvents und eigner Ruh wegen/am 8. Tag Heumon.(rr)/Komtgen ohneAbscheid außgetretten. Seine Ankunfft zu Constanz/erweckte beyConstanz. der Bischofflichen Parthey so grossen Schrecken; daß auf deroAnsin-Wird ver< nen/auch auf Ersuchen des Abts/der Statthalter und die Regenten desklagt. Fürstenthums Wirtenberg (dann Herzog Ulrich von Wirtenberg/schon im Frühling .dkr. 1519. vom Schwäbischen Bund/zweymahlseines Lands entfttzt war: dann und wann in der Eidgnoßschafft sichaufgehalten: auß Mitleiden / zu Lucern und Solothurn Bürger wor-den : und erst nach 15. Jahren l» zu dem seinigen wiederkommen/)die damahlige Oestreichische Regenten/sage ich/schickten k.icenr>sr Joh.Kingsbach gen Constanz für Raht: begehrten mit Blarer zuverschaf-fen/ daß er/krafft Verlobter Gehorsame/zuruck in sein Eloster kehre: be-zeugete offentlich/daß Blarer sich im Eloster wol und fromm gehalten:aEetn/ daß er Lutherische Lehr angenommen / über des Abts VerbottVerant. öffentlich gelehrt / und in etliche Conventherren geflossen. Darüberwortee Blarer eine Verantwortung abgelegt; so ihm hernach vom Naht ab-sich. gefordert / auf guter Freunden Begehren / zu Basel getruckt / und ein
Exemplar darvon/Mitwoch nach Pauli Bekehrung/an die RegierungÜbersendet worden. Ist vermuhklich diejemge/welche von Capitone sehr
hoch
(rr) Lliiur. 8- LI. aä (r) O Mza. tllü.