Band 
Dritter Theil
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Sechstes Buch

12.5

152O. begab er sich gen Meyland/aufEinrahten und Anhalten (m)Iac. Ammiani von Zürich/welcher nicht lang zuvor dorthin sich gewen-det. Diese beyde hatten dort anLudov.CoelioRhodigino/i'rofeil'. derGriech-und Hebräischen Spraach /und anderen Gelehrten / grosse Pa-tronen/durch welche sie/bey denen Eidgnöffischen naher Meyland kom-menden Ehren Gesandten/so wol angeschrieben worden/daß dero einer/nachdem er des Collini Vatter zu Lucern deßwegen beglückwünschet/öffentlich aufder Vrugk/ zu seinen anwesenden Freunden gebrochen:Liebe Henen / diß ist der Baur / der so einen gelehrtenSohn Zu Meyland Hut ! Als Meyland nach Vermessung an,derthalb Jahren / in Kaiserlichen Gewalt kommen/und sie sich des Ita-liänischen Sprüchworts erinneret: Meyland seye unter FranzösischerRegierung/eine Stakt; unter dcmKäiser/einDorff: haben sie sich na-her Hauß begeben (n). Collinus wolte den Weg gen Vasel nemmen.Kehrete unterwegs ein / zu S.Urban / woselbst er seinen alten Schul-gcsellen Macrinum angetroffen. Dieser war eine Zeitlang alldortigerSchulmeister. Würd nun gen Solothurn beruffen/dieStattschreibe--rey zuverwalteo. Und verschaffete/daß dasiger Abt/Erhard Castler vonKciiserstul;Collino/die Schulmeister Stell zu S.Urban anvertrauethat: Nach zwey jährigen Diensten/Hat Collinus sich gen Münster be-geben/um die/schon den 4. Tag Aprel /w. Lbr.i 522. ihm heimgestelleteChorherren-Stell zuvertretten.

Aber nicht lang hernach/hat ein Mönch von Lucern/SchultheißHugen Bruder / wider die Lutheraner so viel Geschreys gemachet/ daßeine Lucernische Gesandschafft/ gen Münster kommen/und aller Chor-herren Bücher besichtiget. Als dieser einer/Collini Griechische Bücheraufgeschlagen/hat er außgeruffen: Diese sind Lutherisch. Collinus wi-derspräche solches. Bekam aber zur Antwort: wasAeitzis/R.re-»zis ist : das ist Lutherisch. Hiemit wurden diese GriechischeBücher eingepackt/und gen Lucern gesendet: von Lucern auß aber/wurddurch 2O. Abgeordnete/auch zu S. Urban/Untersuchung gethan. Dochsind Collino/nach dessen angehörter Verantwortung / die Bücher wie-derum zugestellet worden : mit einer Vermahnung/nichts wider ihreReligion zuuntcrnemmen. Einer fügte hinzu: wil er/gehe er genFürich/uud sehe ob ihm Zwiugli eine Lhorherrenpfruudgeben werde. Diese Wort schmirzten Collinum selbiger Zeit. Fol-

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(m) L 4 /cor>. 17. LI. k/lart. Isro. (n) dollr». Vic. I^r/c.

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