Sechstes Buch.
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nicht zu- m der Krrch etwas anders zureden als Gottes Work: verbiete 1524.ihnen aber die Armen zuplagen/ sonderlich von Sachen wegen/die denBann nicht verdienet: und seyen dieBischöfflicheAnforderungen/denAmmanen upd Weiblen anständiger als den Pfarreren. Die Analesseyen sie dem Bischofs nicht schuldig; und müßten auch diese abermahlvon dem armen Mann bezahlt werden. Seyen bereitet/nicht nur demCapitul / sonder auch dem Geringsten alles zuthun/ was dem WortGottes gemäß. Was aber selbigem zuwider/werden sie zu keines Ge-fallen thun/wie mächtig und groß selbiger seye. Womit der LandrahLvormahligen Bcfehl/allein Gottes Wort zureden/mit neuem Ernst ein-geschärfft: auch das öffentliche Ablesen der Papst-und BischöfflichenBrieffen/samt denen ?«n3ilbus abgestellt. Als auf bald gefolgeten S.Catharina Tag zween/wegen streitigen Erbfahls/für den Toggenbur-gischenLandraht abgefertigete benachbarte/über die Tafel in ehrrührigeWort/über Zwinglium außgebrochen / hat Heinrich Steiger/Statt-schreiber/sonderlich GesrgBruggmann/Zwinglii Muter Bruder/sichberSach eiferig angenommen/ den besorgeten Auflauff zwahr gestillet/anbey Zwinglii Ehr bester maassen verthädiget (i). Hiemit haben Sam- Sckwei^stag vor Nicolai/ Landamman und Naht zuSchweitz / an ihre Land, schreibetleuth/Landvogt/Rähte/und gemeinen Landraht der Graffschafft Tog- an Tog-genburg gelangen lassen: Siesehen/und werden von allen Oten herbe- genburg-richtct/wie die Lutherische und des Zwinglis Sect/in hohem Schwangdaher schleiche; und das gemeine Volk sich leichtlich bewegen lasse/dar-um daß sich viel der Oberkeit ungehorsam erzeigen - Zins und Zehen-dcn/rc. zugeben sich widrigen/rc. der Muter Gottes/und anderer Hei-ligen Ehr untertrucken: und auf dem Löblichen Gebrauch der Kirchen/welcher von H. Leuthen aufgebracht und angesetzt/und von unseren Al-ten hochgeachtet worden / jetzund nichts mehr halten. Weil Frefel/
Sünd und Laster / auß solchem folge/ seyen sie entschlossen / selbiges/soweit ihre Herrlichkeit reiche/gänzlich abzustellen/und so es änderst nichtseyn könte/wollen sie ihr Leib/Ehr und Gut daran setzen. Nachdem dansolche Lehr auch im Toggenburg ansähe aufgehen/sollen sie vermahnetund gebetten seyn / solche Luther-undZwinglische Händel abzustellen-und nicht aufkommen zulassen/rc. Diese Missiv ist alsobald an Zwing,lium übersendet worden / mit Bitt / seinen angsthafftigen Landleuthen/einen tapferen Muht einzusprechen.
Wie die übrige Eidgnössische Ort von Wallis / und gemeinen Eintrach-Herrschafften zuwissm verlanget/ob diese mit Gewalt der Waaffm/der Uken zu
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