Band 
Dritter Theil
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90O Helvetischer Kirchengerichten

NCG- . —-

-§6§. nen Römisch-Catholischen Pündtneren selbst / hat dieser Frefel nichtdurchauß gefallen. Deßwegen sie mit denen Evangelischen geneigt wa-ren/mit Gewalt insMeyländifche cinzubrechen/wo nicht diePündtne-' rische Ehrenstände/durch Einschränkung deren Dominicaner-Mönchenzu Morbenn/welchen eine zimliche Schuld dieses Verbrechens beygemes»sen wird/den Pöbel besänfftiget hetten (o). An Eellarii statt/hat Ulys-ses Markinengus die Pfarrstell zu Morbenn übernommen: könte aberwegen Aufsätzen nicht lang dort verbleiben.

,570. Im Brachen, Lkr.i 570. hat der 72. jährige Fridlin Bruner/

Pfarrer zu Glarus/seinen Gottseligen Lebenslauff seliglich geendet (?).Torromei . Nachdem Carolus Borromeus / Erzbischoffzu Meyland / undHandlun« Päpstlicher kleniporenriarius, oder I^eA3ru8 a barere durch ganzJta-sen mit lien/unter dem Vorwand einer VisirLtion, in gewisse cnnert-Birgische/^nEid- / Schweitz/und Unterwalden zugethane Thäler kommen / um da-mJE sslbstige Geistliche / von Simonie / dem Eoncubinat (g)/rc. zubefreyen/hat er gegen Ehrenged. Orten Abgesandte (welche er in ihrem Landkostfrey gehalten: anbey versprechende/sechs ihrer Knaben im Meylän-dischen Zeminario(r) zuernehren/) so gutes Vertrauen gefastet/daß erbald hernach einen Abgesandten in die Römisch Eaiholische Ort gescn,det / welcher / (wann wahr ist/was Petrus Iuffanus in Vorromei Le-bensbeschreibung (s) vermeldet) durch seine Freygäbigkeit zuwegen ge-bracht/daß durch deroAntrieb/(nicht ohneBeyfahl (r) einesAbgesandte/auß dem sogenanten oberen Pundt/absondcrlich durch Zuthun des (u)Ehurischen Bischoffs) Beccaria von denen zu Mesaux/und Truntanusvon Rogoredo vertrieben worden (w^Beccarix Platz ist einem Mönchanvertrauet worden / welcher zu Rom / dem Genuesischen Erzbischoff inSterbensnöhten aufgewartet: und bey Anlas des Rcuens/welchen sel-biger über sein scharffes Verfahren gegen die Evangelische Lehr bezeu-get / denen Päpstlichen Jrtthümeren abgesagt (x). Fehrner seyen zuBaden verschiedene/die Römische Religion/in denen ennert-BirgischmVogkcyen/zuerhalten/dienliche Mittel bewilliget worden.

In der Noch diß Jahr / soll der Cardinal / unter dem Vorwand seinerEldgnoß. Schwöster/Hortensia/Gräffin zu Ems/eine Vili:e zugeben; gen Ury/^ Prüder Clausen Grab/auch gen Lucern kommen seyn: und fehrner ein

Römisch-

so) ^Lriliorn. psIwZ. MXt. p. 59. RdLt. p. m. 47Z. (x) )oAck. Lelii. 4./un. 36 Lutlrnx. (<;) Lx so infznricicka. I'eüe LZNn. 19-69. (r)Lorrom. t. r. c. iz. r 6 . Lcc. Minimum rer in convaUibus tuiüe vicletur. ss)r.c.rs. (r) LZUn.1570. (u) l^od.m.)un. 1571. (vv) KIiLl, ^1^-.sx) j.x. sUz tis coäem commemoran^,.