Band 
Dritter Theil
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N-C-G-

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Helvtischer Kirchengeschichten

Johann

Wolff

stirbt»

gesendet/gerühmt: und ihme/als dem obersten Hirt der CatholischenKirch / welcher den höchsten Gevvalt im kdimmel und nufErden/von Christo empfangen/versprochen/daß sein (Papsts) Göcc-licher Gewalt / bey ihnen unversehrt bleiben werde: und daß/so derPapst vermeine/daß etwas tzilff bey denen Catholischen Eidgnossen zu-finden/solche zu Diensten stehe/rc. Er sagte auch: Sie hetten keinen sogenauen"Bund mit jemand / daß nicht die Carholische R.irchbey ihnen noch mehr gelte. Doch als unlang zuvor/dieser Papstvon dem Bischofs vonWallis eine neue Steur/wegen der Lxecuriondes Concilii begehrt / solle Bischofs geantwortet haben : daß er ohneVeysiimmung des Volks nichts bewilligen könte (x).

Den mehrgedachten berühmten (yAürichischen IheoloAummndPfarrer zum Frau Münster/Joh.WoljMclcher von einem schwehrenLager / sich noch nicht gänzlich erhellet hatte / hat die zu Paris geübteGrausamkeit/rnmassen betrübt/daß ihn eine neue Schwachheit ergrif-fen/welche ihme/nicht ohne der Kirch grossen Schmerz (r)/und Nach-»theil/am 17-TagWinterm. das Lebensliecht ausgelöschet (n). Den 12.TagWinterm. ^n.CKr.157z. hat der 7; jährige Jac.Amman/die-ses Zeitliche gesegnet: nachdem er sink /^.Lbr. 1525. zu Zürich diekbilosopbische?rofession trefflich bedienet.

Bern arbeitete/bey Freiburg und Solothurn ein Burgrecht/oderewige Bündnuß für die Stakt Genf zuerwerben. Hafner sagt/selbigesseye krebsgängig worden/weilen man denen Solothurnischen Gesand--undGenf ten/das Exercitium der Römisch-Catholischen Religion in der Stattberg blich Genf nicht gestatten wollen (b). Wahr ist es / dak.es damahls geheis-gesuchte (c): Ineer tLcrL8 illas, Lc inviolsbiles leges, lolenm roüus kujus' civj»ri8 jurejuranäo, non semel repeliM8, bsnc nominarim extäre,nungunm pJÜuro8 6enevense8, uÜL äe cauüi, nur in cuju8cungULKr3ti3M,ut pgpiliicu8 ullu8 cultU3 in urbe vel terrirorio 6enevenliexerce^eur. Eine unveränderliche/von derBurgerschafft mehrmahl be-schwohrne Satzung seye / niemand wer der auch seye / die Uebung derRömischen Religion in der Statt Genf zugestatten. Doch werden beySttrler ganz andere Ursachen/warum diß Vurgrecht keinen Fortganggewonnen/beygebracht (6). Wegen

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(x) Hall. 14. oetvb. 7L. (/) I.uclov. 2 ome§ ^itZcnüein. I^on. 5 c pr. ^ 4 .

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2.;.! 5 ov. (2) Nar. /^. 1511. ck.rs. OÄoLr.

Ltucir. Vit. ^olk. sb) II. r^r. (c) ^liniür. O^ncv. 2<I Lern. 5. OKobr. (cl) II.

L4s. r48. lä. x. -.66. Theils a»ß eigner/theils auß nicht geringer Ständen Ver-hinderung.