Band 
Dritter Theil
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9 ;r. Lelveüscher Kirchcngeschlchten

N.CG. —------ -- -

»;86. ken/und zunemmen/haben sie sich für sich und ihre ewige Nachkommenentschlossen / Erstlich / daß sie die vil. Ort einanderen aufnemmen/underkennen / für getreue/ liebe/ alte Eidgnossen/Mitburger und Landleuth/als der alten Cath.Röm. Religionsbekantnussen zugethan ; allen irr-dischen und Sectifchen für uns (sagen sie) und unsere Nachkommen/endlichen und gänzlichen wiedersagende. Wir erkennen auch uns wi-ter für woltruwte/wahre/herzliche Brüder/rc. in maß als ob wir leib-liche Bruder weren/rc. Sinkenmahl wir entschlossen/auch endlich füruns gesetzt / bey dem wahren / ungezweifelten / alten/ Apostolischen/Rö-mischen/ Eatholischen/Christlichen Glauben/vollkommenlich/beständigand vestenklich zuverharren/darinn und dabey zuieben und sterben. Daso haben wir einanderen versprochen / für uns / und für ewige unsereNachkommen/ die wir dann harzu vestenklich/und unwidemiffiich/bin-Dent/und verpflichtent / daß wir die Vll.Cathol.Ort/allererstlich/undzuvorderst / bey demselben Apost. Röm.Cath. Christi. Glaub/einande-ren handhabm sollent/und wöllent. Also wenn eins oder mehr Ortenunder uns von demselbigen abtrekten wvlte/daß dann die übrige Ort/dasselbig einzig oder mehr Ort/bey gedachtem wahrem Catholifchen/alten / Christlichen Glauben/zuverbleiben / und zuverharrcn/handhabenund nöhtigen/auch die Ursächer/oderUfwickler/sollichesAbfahls/wodie ergriffen werden mögcnt / nach ihrem Verdienen straffen sollent.Zu dem anderen/so versprechend wir / die vil. Eath. Ort/daß wireinanderen bey demselben obbenanten/ wahren Glauben/mit aller unserMacht/und Vermögen/Leibs und Guts schützen und schirmen helffensollent und wöllent/wider alle die so uns antasten wurdent: niemandSaußgeschloffen. Dann kein äleere/noch auch jüngere Bündnuß / soin könfftigem aufgericht werden möcht / uns an solchem Schirm ganznicht hinderen/rc. Ob gleichwol solcher Vvend auß anderem ge-suchtem/ und erdichtetem Schm / dann von des Glaubens we-gen / den Krieg wider uns anfieng/ rc. So erleuteren wir uns auch/wenn einichen under uns den Eathol. Orten / von jemandem / so nikunsers Catholifchen Glaubens ist/dergleichen unleidenlicheSachen be-gegnen / dardurch dasselbig eins oder mehr Orten / under uns Noht-zwangs halb / getrungen würd / zum ersten zu den Waffenzugreiffen/ wider des anderen Theils Tvranney und Unbill sich zu-rrretten / daß alsdann wir die übrigen Ort auch schuldig undpfltchtig seyn sollend / demselbigen zuhilff zukommen/ alswann sie zuvor überzogen weren. Es mag auch diese unsere Christ!.Bündnuß je zu Zeiten/wann es dkOberkeittn also für gut oder noht-

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