Sibmdes Buch. 969
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dannung / oder durch andere unzimliche Weg abzuhalten: sie demnach , ;9§.
ihrer Freyheiten/und Fürstlichen Schirms unbekümmeret geniessen/undgleich denen Unterthanen zu Ehrenstellen kommen zulassen. Woltenaber etliche/oder alle/ungezwungen/und nicht angereitzt/sich zu des Bi-schoffs Religion begeben/solte ihnen solches frey stehen (s). Mit beyge-fügte« Wegweisung / daß die hierüber sich erhebende Streitigkeiten/zwischen Bischofs und Bern / in Freundlichkeit/oder durch vier Sätze/von beyden Partheyen/an bestirnten Orten erörteret werden sollen (g).
Von der verdrießlichen Weitläuffigkeit / in welche diß Geschafft ge-wachsen/kan der Wahrheit-liebende Leser/die stattliche/unter Lobl.StatLBern Nammen/amTagligende ^polo^ism lesen. Dero Bericht ge- Absehen,het Summarisch dahin : Daß BischoffJacob Christoff/ durch dieseTauschhandlung nichts anders gesuchk/ats daß die Münsterthaler/vondem Bürgerrecht mit Bern / auch Erguel von Viel gelediget/dem Bi-schoff lediglich überlassem: und an diesen beyden Orken/zu deren/widerseiner Vorfahren Exempel / auch wider sein eigen Versprechen / bishergesuchten/aber vergeblich fürgenommenen gewaltthatigen Einführungder Römischen Religion/die bisdaher beschlossene Thür/eröffnet werde(b).Jn welchem Absehen gedachterBischoff/^n.Ldr.i 588- das Mün-fterthal / welches bisdahin ein Propst zuMünster/zum Lehm getragen/wiederum an sich genommen (ii).
Freiburg und Solothurn Hoffeten/die mit ihnen verburgrechtete Hindsr-Statt Viel were durch den Vertrag von /^n.LKr. 1^94. auf freyen nusssn.Fuß gcstellet worden. Nun wolte siebedunkcn/die Statt Vern wolle/vermitelst angeregten / mit Vorbehalt deren von Viel Freyheiten / ge-schehenen Tausches/ die Statt Viel zu Unterthanen machen (i). Deß-wegen beyde diese Ständern. LKr. 1599. auf einer Badischen Taglei- r 599.stung begehrt / die übrigen Eidgnossen möchten zu Bern/um Aufschubdieses Gcschäffts sich bewerben. Viel selbst beschwehrte sich /w.LKr.
16OQ./gcgen gesamte Eidgnoßschafft. Besonder/weilen der Bischoff an i§co.die Statt Bern mehr verkaufft hette/als er befügt gewesen (K). Aber -es hatten die Eidgnossen (ohne Freiburg und Solothurn) den vom Käi- AEMser/und Papst allbercit genehm gehaltenen Tauschhandel gebillichet: in- ^zwischen den schweren Beysitz der Statt Biel/in denTagleistungen be-denklich befunden (I). Vornemlich hat Bischoff/ auf schleunige Lxpe-
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Oeäu/I. (g) ^xo!. cic. p. 182.19. (!i) I>! LZnotcir (Üiriüopliori
Lucccüör, ^ilkielmu? ^ in OeäuÄione. ?i-o6ccrur ixte /zcobu« Liiriüoxborus,^.1598-Lern. p. 166. dc>nf. /^pol. cir. p. 162.I9. 179.2.14. (ii) iVxul.p.rLr.(!) 5 ccr!.H. zsr- (k) /^xo!. Lern. 164. >68.199. 8 cecI.I 1 . 421. (!) Lxol. » 7 >.