iQio Helvetischer Kirchengerichten _ -
ten / und diesem Lynoäo nicht verschohnet (x). Es Haben auch schor?erzehlter massen/Die Jesuiten wegen dieses Streits/denen EvangelischenÜbels nachgeredet. „Die Lutheraner (sind Gotfr. Arnolds (7) Wort) * -„haben Arminium/mik dessen Lehr von der Gnadenwahl sie ganz über-„eingestimet/gelobet/und dessen imenrion (obwol einige dawider pro-„rettieren) meist außtrucklich gutgeheissen». Daher sie den noch wah-renden 8Mo6um in welchem sie gleichwol nie angegriffen worden/sonderr>er 8ynoäus sorgfältig alles außgewichen/das sie hette reitzen (?) mögen/scharffmitgenonien.Noch dermahl(a)wird von ihne/bevorab von obigemArnold (b)/nicht allein wegen dieser Lehr / sonder auch wegen von Ar-minio verthadigeter / und von gedachtem Arnold begirrig gesuchter siä-berrsrs propkeranäi, besagter 8Moäus feindselig tracticrt: zimlich par-theyisch beschrieben: und nicht nur das / nach ihrem (ohne Grund/undzuwider aller Billichkeit und Liebe) wider die Reformierten vorgefaßt- jrem Wohn/uns aufgebürdetes sbsolurum Oscrewm,mit vielen Rke- ß
roricaüonen durchgezogen: sonder scheuhen sich nicht / was vor/und in ßDiesem 8^noäo pajsiert/der parkheyischen Feder der Kemonlkranren zu- Eabentlehnen: nicht ohne unbilliche/ und lieblose Verschreyung der Re- -formierten Lehr und Kirchen. Welches wir mit Stillschweigen nichtVorbeygehen / anbey jeden Liebhaber der Wahrheit ersuchen wollen/deranderen Parthey / vor Abfassung eines Urtheils / ein lediges Ohr offenzubehalten: und demnach alles in der Forcht Gottes und nach dem Ge- rwicht des Heiligthums gegen einander abzuwegen (c). :
Mheil Andere mögen davon urtheilen was sie wollen/Gottes Segen/und fgnädigeMitwürkung ist bey diesem 8 ynväo augenscheinlWunder de- 1ten Kir.' rien Niederländischen Kirchen so nützlich gewesen/daß sie auß Oberkeit-cherr. sichern Befehl/am 7- Tag Aprel (cl> deßwegen einen öffentlichen Bett-
und Danktag gehalten: auch under wahrendem 8ynoäo die Xemon- - .ltranrische Prediger / von verschiedenen Gemeinden beurlaubet worden ^
(e). Nach dem Exempel dieser und anderer EvangekifcherKirchen/ hatauch die Eidgnössische/ den 2. Tag Wintcrm. exrraoräinsri Fast-und 'Bettag zubegrhen angehebt. Von dcm/daß am az.TagAprel/in des
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(x) ^lscr. vorär. (x) ÜXrctl XVII- 8:15. It2 Oroli: ^rminius f
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co^n-rt.', co»/e»«/rc. 8xc. XVII. lik. I. x. ro8. Lons Oon-
neri verd»irr LaZitlar. /nrrcri «r-/L. 871. (2) LreitinA kvltcr. LXXVII.
(a) Viä. xr^rer cirarvs, SchaubllhNS des XVII. Jahrh. H. 1617.6c h. crx.IV-(h) XVII.cax.8. Lc xarr.IV. x.476. I^ec non-^ääit. xa^. (c) LomxenäiumIliüoriX Iraker kra^kario in Oorär., (ci) Lreic. Lxiü. aä IVl2ZiUr.1i§,
§- ^xr- (e) öreir. sä t^mxl. LIsAiür. Li^. s.Nsrc.