_Sibmdes Buch._ 1^7
Erzherzog Leopold aber hatte/nachdem er seinen Willen von Ein«führung der Römischen Religion im PrettigLu / zu welchem End Prie- Oesirei-ster/rc. dahm abgefertiget wordcn/allbtreit eingescharfft/am xxlV. Tag chsschesBrachm. verbieten lassen/alle Lehr/Gottesdienstiiche Uebungen/auch Rett.alle von Römischer Kirch nicht approbierte Bücher/zumeiden: dersol- AArche aufhalten / oder durch Schreiben/rc. Gemeinschafft mit ihnen hal«ten/oder deßwegen an ftömde Ort außlauffen werde/solle für Rebellisch gäu.gchalten/und auß dem Land geschafft werden/rc. Es soll in diesen Ge-richten der Gregorianische Kalender; und nach selbigem / alle von Rö-mischer Kirch gebotteneFest-und Festtage gehalten werden. Die Ehe-sachen/und sonst geistliche Streitigkesten/sollen an desChurischenBi-schoffs 8uKr^zneum,oder geistlichen Vicarium gebracht werden. AlleEinwohnere/sollen alle Sonn und gebottene Feittagc/in die Kirch sichverfügen / um die Predig zuhören / und darauf dem Amt der tz. Meßbeyzuwohnen. Jeder Vatter soll seine Kinder und Haußgesind / zumwenigsten Nachmittag/an denen Orten/so noch werden angestellet wer-den/in die Kinderlehren/zu denen gewöhnlichen Gebetteren/und Unter-weisungen in die Kirch verschaffen. Zu besser Unterweisung der Jugendsollen an zwey unterschiedlichen Orten der acht Gerichten / zwo Schu-len angerichtet werden. Deßwegen soll keiner feine Kinder zu der Schul/oder in Dienst aussert Lands schicken/ er habe dann zuvor/die ihm vor-gesetzte Oberkeit darum begrüßt: vielmehr solle jeder Vatter seine Kin-der zu besagten Schulen halten: keine verweiste (?upil!i) noch anderePersonen/sonderlich die under dem Mannsstammen ihre vogtbare Jahrnicht völlig exreicht/sollen stch/fürnemlich ausser Lands/keineswegs/oh-ne deren Vormünderen / Elteren / rc. Raht verheurahten. Die Ren-ten/rc. deren Clösteren,Pfarrkirchen//Altaren/Bruderschaffken/Spita-len/solle man bey Skrass Leib und Lebens anzeigen. Innert Jahrsfristsolle sich jeder zur (Römisch) Catholischen Religion bereiten / und be-quem machen / rc.
Alsbald aber die Capuciner/den Anzug der neuen/von Franzosen/ PsmdtenPündtneren / Züricheren / Berneren / und Walliseren bestehenden / (zu "ssdwelchen hernach Vcnediaer kommen) Armee inPündten vernommen/ Vewün.sind sie von Davos und übrigem Prettigäu/ohne Entgeltung abgezo- deteLttfftgen (K). Hergegen hatten die entführte Geisel das Glück zuentwütschen. gemache.Prettigäu aber hat am 16. und 19 Tag Winterm. aufvorgchendeQrstion in dem Läger dieser Dölkeren / die Französische und Pündt-nerische Bündnuß beschwohren / und den abgezwungenen Lindauischen
kkkkkk iij Dackat/
(k) ^4-