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Erster Band
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ligen Mörders vor, eine unweise und unanwendbare Strafe, derman sich durch Loskauf entzog; nur der freiwillige Mörder konntesich nicht mit Geld loskaufen oder das Asyl der Zufluchtsstätten inAnspruch nehmen *). Die Söhne werden nicht für die Vater, diesenicht für die Söhne bestraft; jeder hat für seine Missethat selbsteinzustehen. Der Schuldige mußte bestraft werden. Die Zeugenhatten den ersten Stein auf den Verurtheilten zu werfen, es solltesie dies in ihrer Aussage vorsichtig machen, da sie bei unrichtigerAussage eine Blutschuld auf sich luden.

Die Aeltesten eines jeden Stammes sprachen unter den Stadt-thoren Recht, zu Dreien, Siebenen oder Einundzwanzigen, jenach der Wichtigkeit der Sache. Vermochten sie nicht das Urtheilzu finden, so ging die Sache an höhere Richter und in letzter Instanzan die Priester. — Ein höchster, auf Lebenszeit ernannter Richterstand an der Spitze der öffentlichen Gewalt; in Kriegszeiten mitdiktatorischer Machtvollkommenheit; zuweilen nahm er den Vorsitzim Sanhedrin. Die Rabbinen berichten, daß bei der Verhängungder Todesstrafe mit der reiflichen Prüfung verfahren ward, die einnicht wieder gut zu machendes Urtheil verlangt. Nachdem die Zeu-gen gehört waren, blieb die Verhandlung bis auf den folgenden Tagausgesetzt; die Richter nahmen zu Hause nur wenig Speise undkeinen Wein zu sich. Mit dem anbrechenden Tage traten sie zuZweien zusammen, um sich mit Muße zu besprechen. Wer sich ein-mal, sei es für Freisprechung oder Verurtheilung, ausgesprochenhatte, mußte bei seiner Meinung verharren. Nach erfolgtem Ur-rheilsspruch ward der Delinquent auf den Richtplatz außerhalb derStadt geführt. Man verkündete laut seinen Namen, sein Verbre-chen, den Ankläger, die Zeugen und lud einen jeden ein, zu erscheinen,der etwas zu seiner Entlastung vorzubringen wüßte (so erschienDaniel in dem Fall der Susann« und rettete dieselbe); zweiRichter blieben ihm stets zur Seite für den Fall, daß er selbst nochetwas zu seinen Gunsten anführen würde. Er konnte bis zu fünfMale vor den Gerichtshof zurückgeführt werden zu seiner Verthei-digung; blieb jedoch seine Schuld festgestellt, so berauschte man ihnmit Wein, welcher mit Weihrauch, Myrrhen und andern Gewürzengemischt war, um ihn für den Schmerz gefühllos zu machen. —Die Todesarten waren fürchterlich und bestanden in Steinigung, dem

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