328
Als es ausser der fleischlichen auch eine geistige Vaterschaftgab, wurde die RechtSgewalt der Familienhäupter beschränkt.Mir der in den spätern Zeilen eingeführten centralisirenden Ge-walt stand jene unbeschränkte Macht der Väter im Widerspruch,und in dem Kampfe, den die neue, bekehrte Generation gegen diealte, hartnäckige geführt, verstand man sich gerne dazu, die väter-liche Machtvollkommenheit zu beschränken. Constantin thatdieses; der Vater blieb das hochverehrte Haupt seiner Nachkom-menschaft, konnte enterben, mäßige Strafen auferlegen, dem Ma-gistrate das strenge Urtheil vorschreiben, welches die häuslicheZucht verlangte; aber wenn bereits die Kaiser Väter, welche ihreKinder getödtet hatten, bestraften, so machte es Constantin zumausdrücklichen Gesetz, in solchen Fällen die Strafe deS Mordesanzuwenden, und Juftinian behielt diese Bestimmung bei*).Der Sinn für Gerechtigkeit im Kaiserreiche sicherte den Söhnendas unabhängige Eigenthum der im Kriegsdienste erworbenenGüter (peaulüim : dazu kam unter Constantin das
im Dienste des Fürsten, und später das auch in andern weltlichenund geistlichen Aemtern erworbene, oder auch als Mitgift erhalteneVermögen; am Ende konnte der Vater des Sohnes Jntcstaterbenur für einen Pflichtthcil fein, und nach dem Tode der Gattinhatte er zwar von deren Hinterlassenschaft die Nutznießung, dieBesitzer aber waren die Kinder; zu deren bürgerlicher Unabhängig-keit war dies ein großer Schritt in einer Gesellschaft, die sie bis-her von jeder bürgerlichen Geltung fern gehalten hatte. DieseAuffassung verallgemeinernd, und den engern Standpunkt desAlterthums verlassend, schrieb Iustinian dem Sohne alles das-jenige als Eigenthum zu, was zu seinem zufälligen Erwerb ge-hörte **), wofür er den Beifall der Menschheit erwarten konnte,und womit er, fügen wir hinzu, zum Ruhme des Christenthumswirkte ***).
Sachen.
Unter den Sachen wurden von der kriegerischen Einfachheitder alten Römer einige mit besonderer Vorliebe behandelt, so der
^ I.' N. Oo(i. äe patrin pol.
tust. per HÜLS per«»»»» vle.
***) I. Gothofredus, in seiner Ausgabe des Mooiiusiaii., >Ie m»-«ei-ni.8 Koni» versichert, daß hiedurch sich befestigte etiristiann «likeipi!»,»pnulatim patriao potektsli« vuritiem amollloiile.