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einer Geldbuße. Auch für den unfreiwilligen Todschlag wird dieEntrichtung des Mehrgeldeö oder ein zweimonatliches Fasten vor-geschrieben. Der Preis für das Leben eines Mannes ist 100Kameele, die nach den Bestimmungen der Erbfolge unter die Ver-wandten deS Todten vertheilt werden. Der Diebstahl wird mitdem Verlust der Hand bestraft; bei körperlichen Verletzungen istdie Wiedervergeltung rechtlich, jedoch die Abfindung gebräuchlicher.Minder wichtige Vergehen werden mit der Peitsche oder demStock bestraft.
Priesterthum.
Priester im eigentlichen Sinne kennt der JSlam nicht. DaSöffentliche Gebet und die Predigt wurden von Muhammed selbstgehalten. Der Vorbeter einer Versammlung von MoSlemen heißtJman, und der oberste Jman ist der rechtmäßige Nachfolger deSPropheten. Der daS Gesetz auslegende Mufti ist daö Oberhauptder Ulemas, Gelehrte oder Gesetzkundige. Die Muezzinrufen von den Minarets die Stunde des Gebetes auS. Die Be-amten der Moscheen stehen unter der bürgerlichen Autorität/ diesie nach Gutbefinden absetzen kann; sie tragen keinerlei äußerlicheAuszeichnung und besitzen auch sonst keinerlei Vorrechte vor denübrigen Bürgern. Muhammed schrieb zwar: Der Islam hatkeine Mönche: aber er sagte auch an einer andern Stelle: EtwasGutes ist die Armuth / und diesen Ausspruch haben die Araberbenutzt/ um ihrer natürlichen Hinneigung zur Beschaulichkeit zufolgen. Während daher unzählige MoSlemen als Krieger deSPararieseS theilhaftig zu werden suchte»/ strebten andere durchFasten und Kasteiungen Gott wohlgefällig zu werden. Im 37.Jahre der Hegirah reißt sich Uveis von Kam in Nemcn aufden Rath deS Engels Gabriel alle Zähne aus zu Ehren desPropheten, der deren zwei in der Schlacht am Berge Ohod ver-loren, und verlangt daö nämliche Opfer von seinen Proselpten.Andere Könobiten, welche Ali und Abu-Bckr alS ihre erstenLehrer und Vorbilder bezeichne», nehmen den Namen Derwischeim Persischen und Türkischen, Fakire im Arabischen — beidesgleichbedeutend mit Arme — an. Nach ihrer Behauptung hätteAli 29 und Abu-B ekr 3 Orden solcher Mönche gestiftet. Spä-ter stiftete der Scheik Abdulkari Ghilan den Orden der Ka-dire, welchen die Bewachung der Gräber der Groß-Jmane zuBagdad anvertraut ist. Die in der Levante häufigen Gaukler,