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richtungen hinzugefügt/ welche unS für euch ersprießlich schienen.Niemand daher möge für Anmaßung den Fommsinn halte«/ wel-cher uns den Gedanken eingegeben/ das Unrichtige zu verbessern/das Überflüssige zu entfernen / das Gute zu bestätigen / sondernsolches mit wohlwollender Liebe aufnehmen. Denn wir lesen imBuch der Könige/ daß der h. König JosiaS/ da er im Reiche/welches Gott ihm gegeben/ Mißbrauche abstellend und warnend,umherzog/ er bestrebt war, den wahren Dienst deS Herrn wiederherzustellen. Ich bin weit entfernt/ mich mit ihm im Punkte derHeiligkeit zu vergleichen, aber da wir stets dem Beispiele derHeiligen folgen und so viel wir vermögen zu einem erbaulichenLeben leiten sollen zur Ehre und zum Ruhme unsers Herrn JesuChristi, haben wir einige Kapitel niederschreiben wollen, auf daßihr bemüht sein möget, die Gläubigen zu verwarnen und in dernämlichen Absicht über Alles, was euch von Nöthen erscheint,, predigt. Vernachläßigt nicht, mit frommem Eifer zu bekunden,was ihr für eure Heiligkeit und das Volk Gottes ersprießlich er-achtet, damit euer Streben und der Gehorsam der Unterthanenvom Allmächtigen mit ewiger Glückseligkeit belohnt werden mögen."
Gesetze.
Betrachtet man die Capitularien alS Gesetze, so erscheint inihnen die Tendenz, die Elemente, welche sich von der öffentlichenGewalt losgetrennt hatten, wieder zu derselben zurückzuführen.Nachdem er Kaiser geworden, suchte Karl die germanische Ge-setzgebung durchgreifend umzugestalten. Aber wie das in unsernTagen in Frankreich und Spanien vergeblich vergossene Blut, umin diesen Staaten eine Einheit oder vielmehr Einförmigkeit her-zustellen, ein beredter Beweis war für die Schwierigkeit, dieSitten und Einrichtungen der verschiedenen Völker, auS welcheneine Nation besteht, auszurotten, so ersparte sich auch Karl dieseErfahrung, denn er war überzeugt, daß die Regierung nur dannwahrhaft Herr des Landes sei, wenn sie in demselben keine Ver-wirrung herbeiführt und Reformen nur in dem Maße einführt,als die Bevölkerung zu deren Annahme befähigt wird. Er ließdemzufolge den Römern, den Franken, Alemannen, Bayern, Sach-sen, Thüringern, Friesen, Galliern, Burgundern, Briten, GaS-eognern, Gothen, Langobarden und Bcnevcntern ihre Gesetze,wenn auch mit einigen Veränderungen und Hinzuftigung passenderBestimmungen, denen Sieger und Besiegte sich unterwerfen. Wohl
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