3L7
jährlich; sie lagen als Besatzungen in den Gränzplätzett, mar-schirten in Etappen von Ort zu Ort und erhielten den Sold voneigenen Kriegskommissären ausbezahlt.
Neben dieser schweren Reiterei ward ein bürgerliches Reiter-korps , das der freien Armbrustschützen, errichtet. Jedes Kirch-spiel, sagt Machiavell*), reicht einem Mann gute Bezahlung,wofür er ein tüchtiges Pferd unterhalten und bereit sein muß,sobald es der König verlangt, bewaffnet auszurotten, sollte auchder Monarch wegen KriegS- oder andern Ereignissen außerhalbdes Reichs sich befinden. Diese Leute müssen dahin reiten, wodaö Königreich angegriffen oder bedroht ist, und nach der Anzahlder Kirchspiele beträgt ihre Menge 100,700. Es gab auch solcheArmbrustschützen zu Fuß, die eine Art von Nationalgarde bildetenund steuerfrei waren; sie hatten Helm, Panzer von Kupfer,Schwert und Dolch, Armbrust mit 17 Pfeilen, und hielten anallen Festtagen Uebungen; befehligt wurden sie von vier Oberstenund achtundzwanzig Hauptleuten**).
kätratti solle ooss äella IHancia.
*') Zur Vergkeichung geben wir die Grundzüge der Militäreinrichtung unterHeinrich V von England. Das englische Heer wurde folgendermaßenausgehoben und unterhalten. 1) Der geheime Siegelbewahrer schloß be-sondere Verträge mit verschiedenen Lords nnd Edlen, die sich verpflich-teten, ein Jahr lang vom Tage ihrer erstmaligen Musterung an gerechnetzu dienen mit einer bestimmten Anzahl von Leuten. 2) Der Sold einesHerzogs sollte sein 13 Schilt, 4 Den. täglich, der eines Grafen 6 Schilt.8 Den., eines Barons oder Bannerherrn 4 Schilt., eines Ritters 2 Schilt.,eines Knappen 1 Schilt, und eines Armbrustschützen 6 Den. 3) DerSchatzmeister mußte den Sold bezahlen oder sicherstellen auf ein Viertel-jahr im Voraus, und bezahlte er nicht wirklich die ausbednngene Summeim Beginn des vierten Quartals, so hörte die Verpflichtung zum Kriegs,dienste auf. Jeder Contrahent empfing, sobald er zum Heere stieß, eineGratifikation (äonooiir) von 100 Mark für je 30 Krieger. 4) Ein Her-zog mußte SO, ein Graf 24, ein Baron oder Bannerherr 16, ein Ritter6, ein Knappe 4, ein Bogenschütze 1 Pferd stellen, die Ausrüstung derPferde stellre der König. S) Wer einen Gefangenen gemacht, dem gehörtedieser auch, aber Könige, Prinzen, Führer obersten Ranges, Offiziere,die einen Befehl ihres Monarchen ausführten, gehörten der Krone, wo-gegen derjenige, der sie gefangen genommen, eine entsprechende Entschä-digung erhielt. S) Die Bente ward in drei Theile getheilt, zwei davongehörten den Soldaten, der dritte ward wieder in drei Theile getheilt,von denen zwei dem Befehlshaber, einer dem König zukam. Mehreresolcher Verträge sind nachzulesen bei kimer, IX, 223, 227, 239.Xx. Lingard.