Band 
Achter Band.
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denen Benennungen an den römischen Stuhl entrichteten Abgabenwurden theils aufgehoben , theils vermindert, die Appellationenan den Papst untersagt, das Recht der Patrone, die Benefizienzu verleihen, bestätigt. Einige dieser Maßregeln waren gemäßjener Unabhängigkeit, welche die Nationen erstrebten, und diePäpste widersetzten sich ihnen daher nicht; solche dagegen, welcheihre Suprematie und die Wahl der Bischöfe betrafen, stießenauf ihren entschiedenen Widerstand, was die Gemüther gegenRom einnahm und sie geneigt machte, auf die Verunglimpferdes heil. Stuhles zu hören.

Wiclef, 1324—87.

Zu diesen gehörte John Wiclef, Prediger zu Lutterworthund Professor der Theologie zu Oxford. Er verfaßte eine Ueber-setzung des Neuen Testaments ins Englische und begann öffentlichzu reden wider die Sitten deS Klerus, seine Reichthümer unddie, insbesondere zur Zeit des großen Schisma, in die Kircheeingedrungenen Unordnungen; dann ging er aber zu possenhaftenAuslassungen über das Primat der Päpste, die Verehrung derHeiligen, die Klostergelübde, den Priestercölibat. Es soll dieser„Morgenstern der Reformation" einen tadellosen Lebenswandelgeführt haben, jedenfalls aber predigte er mit zügelloser Wild-heit, behandelte die Priester als Lügner, Häretiker, Antichristenund nahm von seinen Verunglimpfungen nur seine Anhänger, dieherumziehenden Priester, aus. Um die Kirche seiner Zeit ver-werfen zu können, erhob er die ursprüngliche Kirche bis zu denWolken. Nach ihm gründet sich das EigenthumSrecht auf derGnade und sind daher Sünder nicht würdig zu besitzen*), eineLehre, die wahrlich wie wenige geeignet ist, Empörungen und denUmsturz aller Ordnung hervorzurufen. — Vor einige Bischöfezitirt, erschien er in der Begleitung einiger Großen, daö Volk

*) Er argumentirte folgendermaßen: Die Straft des Verraths ist die Ein-ziehung der Güter; nun ist aber jede Sünde ein Verrath gegen Gott;es muß daher der Sünder jeden Anspruch auf Ansehen und Eigenthumverlieren. Er stellte auch folgenden Schluß auf: Keine Frau ist dieGattin eines Mannes, so lange sie nicht ihre Einwilligung gegeben, beider Trauung sagt aber der Mann: Zch nehme dich zum Weibe, bevorsie ihre Einwilligung ausgesprochen; er sagt daher etwas, was nicht wahrist und somit ist der Vertrag nicht zu Recht bestehend.