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Dem Cardinal Julius Ce sarini gelang eS, als päpstlicherLegat noch einmal die deutschen Fürsten zu bewegen, gegen dieSektircr ein mächtiges Heer aufzustellen, welches unter der Füh-rung des Kurfürsten Friedrich von Brandenburg gegen sie zog;kaum aber sahen sich die Deutschen von ProkopiuS Majoroder Holy (der Geschorene), dem Nachfolger Ziöka's, äuge.griffen, als sie in größter Unordnung die Flucht ergriffen, 11,000Todte- und 8000 Wägen mit Kricgsgeräthen auf der Wahlstattzuxücklicßen (1431).
Nun blieb nichts anders übrig, als einen gütlichen Vergleichzu versuchen, und die Basler Synode lud die Husiten mit rück.sichtsvoller Schonung zur Berathung ein, worauf dieselben auch300 Vertreter, an ihrer Spitze ihren beredtesten Prediger JohannRokyezana und ProkopiuS Major, nach Basel sandten(1433). Diese Husiten, deren bloßer Anblick schon die Prälatenin Furcht versetzte, legten der Synode die 4 Artikel vor; als aberdie Berathung darüber sich in die Länge zog, entfernten sich dieBöhmen. Da indeß die Synode fand, daß die Husiten nicht beiden aus den Schriften WieliffS gezogenen, von dem KostnitzerConzile verdammten 34 Sätzen bcharrten, schickte sie Theologennach Prag, welche die 4 Artikel modifizirtcn und den Laienkelchgestatteten*). Die Mraquisten und Caliptincr waren mit diesemVertrage (eompaetatu) zufrieden gestellt, aber die fanatischenTaboriten,Horcbiten und Orphaniten verwarfen den Vertrag, so daßeS zwischen dieser strengern und der gemäßigten Partei zu einemheftigen und blutigen Kampfe kam, in welchem jene unterlagund ihre Führer, namentlich die beiden Prokope, verlor (1434).Dieselbe verhielt sich seitdem ruhig und-abgeschieden von den Welt.Händeln; aus ihrem Schooße erwuchsen die Gemeinden der böh.mischen und mährischen Brüder.
Nachdem nun die Böhmen selber einander besiegt hatten,welchen AuSgang deS furchtbaren KampfeS Sigismund immer
*) Die modifizirten Artikel lauteten: 1) daß das Wort Gottes unter Auf-sicht des Bischofs frei gepredigt werden dürfe; 2) daß die Kirche, wie-wohl sie aus wichtigen Gründen den Laien den Kelch entzogen, dennochdas Recht habe. was die Synode hiemit thue, ihnen denselben wieder zubewilligen, nur solle das Volk belehrt werden, daß der Empfang desAbendmahls unter Einer Gestalt derselbe und vollständig sei; 3) dieGeistlichen sollen den Besitz behalten, aber nach den kirchlichen Canonenanwenden. D. B.