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Achter Band.
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verpachtet oder an Bauern überlassen zur Kultivirung. killalihießen die Familiengüter der Edlen, die mit den dazu gehörigenLeibeigenen vererbt wurden, aber auch verkauft oder unter dieKinder ohne Rücksicht auf das Erstgeburtsrecht vertheilt werdenkonnten; durch diese Einrichtung wurde der Grundbesitz zersplit.tert, während die Krongüccr »»getheilt und daher überwiegendblieben. Alle diese Güter waren steuerfrei.

Die bürgerlichen und kriegerischen Aemter und Würden gehör,ten dem Adel. Um in denselben Ausnahme zu finden, waren zuTlaScala, Chiolula und Huexotzinco, außer der Geburt innerhalbder Klasse, strenge Prüfungen nothwendig, nach deren Bestehendie Investitur feierlich verliehen ward.

WaS das Volk, die Plebs anbelangt, so enthielt jede Pro-vinz viele Bezirke, die mitsammt den dazu gehörigen Städten undFlecken erchmili hießen und deren Landbezirk dem Volke zumUnterhalt überwiesen war. Die Kommunen glichen nicht deneuropäischen, sondern waren vielmehr Stämme, Abkömmlinge derFamilien der Eroberer, die sich tn dem betreffenden Gebiete nie-dergelassen hatten. Die ursprüngliche Bevölkerung war aber nichthörig geworden, sondern stand unter einer politischen Herrschaft;sie war also frei, aber das Grundeigenthum gehörte nicht denEinzelnen, sondern der Gemeinsamkeit, wenn auch hinwiederumder Einzelne den ihm zugewiesenen Antheil vererben konnte. KeinFremder konnte in der Kommune Grundbesitz erwerben, und derEinheimische, der sie verließ, verlor seinen Antheil. Dem jungenMann, der einen Hausstand gründete, ward ein Stück Land über-wiesen, und dann gab cS in jedem Bezirke ein ausgedehntes, ge-mcinschaftlich bebautes Grundstück, auS dessen Erträgniß die kö-niglichen Steuern entrichtet wurden, weshalb eö KriegSfeld hieß.In den eroberten Ländern ließ man den Besiegten Einrichtungen,Gesetze und Häuptlinge unangetastet, einen Theil ihres Grundund Bodens aber mußten sie zum Nutzen der Eroberer bebauen.

Zunächst theilten sich also die Mexikaner in Edle und Ple.bejer, d. h. Reiche und Arme, Häuptlinge und Arbeiter, mit ver-schiedenen Abstufungen in jeder dieser beiden großen Klassen. Un-ter dem Könige standen die lebenslänglichen Lehensträger (tec-teeutrin), die einen vom Fürsten verliehenen Bezirk (tklmlli) be-saßen ; an diese reihten sich die Häuptlinge der onlpulli, aus den

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