Band 
Zehnter Band.
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Gnade flehend/ ihrer Reue versicherten, ward nach geschlossenerUntersuchung in dieser Landschaft an keinem der verurtheiltenRädelsführer die Todesstrafe vollzogen. Bald daraus erfolgte einGeneralpardon, später (1622 / 4. Mai) auch in Böhme»/ mitAusnahme jedoch der Sicherheit des Vermögens für die Schul-digen. Dagegen wurden in Mähren wie in Böhmen die BnndeS-bricfe cassirt, die Privilegien und Freiheiten aufgehoben/ da dieBöhmen und Mährer durch ihre Rebellion alles früher bestehende/vertragsmäßige Recht gebrochen hatten.

Die Gegenreformation.

So ward in diesen Ländern, wie auch in den Erblonden,Die Gegenreformation alsbald durchgeführt, der Grundsatz desAugsburger RcligionsfriedenS, eug'us ejus reliKiv, im

katholischen Sinne angewendet. Diese Reformation Ferdinandsin Böhmen, sowie der von des Kaisers Beichtvatern aus derGesellschaft Jesu hierauf geübte Einfluß ist so lange entstelltworden, daß die Entstellung gewissermaßen eine Verjährungsfristsich erworben. Jene muß als eine blutige, grausame, vorzugs.weise durch rohe Soldaten zu Stande gebrachte gelten; diesermuß ein solcher gewesen sein, daß man dann des Kaisers Beicht-väter die eigentlichen Regenten nennen müßte, denen er selbstblos den Namen geliehen hätte. Was wider des Landesherr»und seiner vornehmsten Räthe Willen bei der ZurückführungBöhmenS zum katholischen Glauben Ungebührliches und Hartesvorgekommen sein mag, daS wird ohne Weiteres den Jesuitenzugeschrieben. Die Jesuiten am kaiserlichen Hofe haben aber nurauf besonderen Auftrag deö Kaisers hin, der diese Angelegenheitals eine rein kirchliche betrachtete, die sein Gewissen berühre,die Vorschläge begutachtet, welche vom damaligen Erzbischof vonPrag, Cardinal Harrach, gestellt worden, und der endgültige Be-schluß zur Durchführung der Reformation ward vom geheimenRathe gefaßt. Daß nun die Jesuiten — Wilh. Lamormain,Beichtvater deö Kaisers, und Heinrich Philippi, Rektor desCollegiums in Wien — die Zurückführung Böhmens zum katho-ltschen Glauben als eine zweckmäßige, ja pfiichtgcbotenr Maßregelauffaßten, wird ihnen nicht zu verargen sein, jedoch zeigt «hrnoch vorhandenes Gutachten, daß in demselben „wahre Milde beidem Verfahren gegen die von der Kirche Abgefallenen, hoher Ernst,diesem erfolgreiche Wirksamkeit auf die Gemüther zu sichern, ent-