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(üe äWmonomÄKiÄ, 8ivo äo ässmonis enKurAM, ckteomnKO-rum et Inmiurum enerKia, 1607) trat mit Lebhaftigkeit gegendiejenigen auf, welche die Zaubereien und das Hcxenwescn inZweifel zogen. Der Spanier Torreblanca verfaßte eine Ab.Handlung über diesen Gegenstand zum Gebrauche der Juristen(Hpitvmvn äelietvrum, in «juidus npvrtn >el vecnltn invoenkioäwmonuM intsrvenit,); das Gleiche unternahm der Deutsche-Hermann Gochhausen (prooossus Mriclicus eontra 88AS8et venekev8, uns vum äeeisionilnis «)uW8tionum nä sinne mn-torinm pertinantium , 1630).
Es wäre zu beschämend für den gesunden Menschenverstand,wenn, da sogar die Wahrheit so vielem.Widerspruch begegnet,nicht auch der Wahn solchen gefunden härte. So bezeugen abereben die Schriften, welche die Existenz der Zauberer und Hexenvertheidigen, daß diese Meinung keineswegs unangefochten blieb.Indem die Kölner Theologen dem 2InIl6N8 mnleüenrum ihreApprobation ertheilen, beklagen sie, „daß mehrere Seelsorgerund Prediger nicht fürchten, in ihren Predigten dem Volke zuversichern, daß eS keine Hexen gebe oder daß sie nicht schadenkönnen, wodurch sie «»klugerweise die weltliche Gewalt hindern,dieselben zu bestrafen." Namentlich traten dem Aberglauben ent.gegen der Franziskaner Spina (k'ortnlitium üüei), der Rechts-gelehrte Vignato, Edelmann aus Lodi (Da siwr^i), und mirmehr Kühnheit Ulrich Moliror oder Müller aus Konstanz,Doktor der geistlichen Rechte zu Bologna, welcher im Jahre1489 ein Buch an den Herzog Sieg mund von Tirol richtete-worin er den Glauben an die Macht des Teufels zur Bemerk-stelligung der angeblichen Zaubereien widerlegt, und alles davonErzählte für Erdichtungen oder für Erzeugnisse der Einbildungö.kraft erklärt, obwohl er zugibt, daß diejenigen Strafe verdie-neu, die, durch Armuth und Unglücksfälle vom Teufel versucht,sich wenigstens der Absicht nach seinem Dienste ergeben * *). In
in der nämlichen Ordnung und Weise wie sie gehalten worden war.Darob war der Fürst dermaßen überrascht, daß er fortan fest glaubte,die bösen Geister irrten umher, sowohl in der Lust wie in den mensch-lichen Leibern."
*1 parerxou suris. „Kaum (erzählt er, Bd. VIII., Kap. 22) war ich,bekleidet mit den Doktor-Jnsignien, nach Hause zurückgekehrt (1517),als sich mir die erste Sache darbot, in welcher ich ein Rechtsgutachten