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ren solle, nach welchem jeder Hauövater ein vollkom-mener Souverain gewesen sey. Denn mir stieg sogleichder Gedanke auf, daß wenn man nur hinzurechne, daßein Hauövater auch dem andern dienen oder ihm ver-tragsmäßig verpflichtet seyn kaun: dieser Naturstand wohlnie aufgehört haben dürfte, und unsre Fürsten nichts an-ders als große und freye Patriarchen seyn möchten. Gleich-wohl habe ich von meinen dießöttigen Ideen zehrn Jahrelang nichts Zusammenhängendes druken lassen, denn es liegtin meiner Natur, daß ich über keinen Gegenstand die Federansezen kann, bis ich ihn durch und durch gedacht, inseinem ganzen Zusammenhang eingesehen, auf allen Sei-ten beleuchtet, alle Lüken ergänzt, alle Einwürfe wider-legt zu haben glaube. Hier aber war die Materie zu wich-tig und zu viel umfassend, um sich mit Uebereilung daranwagen zu dürfen. Nur beyläufig und fragmentarisch wur-den die Haupt-Grundsäze schon in meiner im Jahr 1801erschienenen Geschichte des östreichischen Feldzugs v. 1799in der Schweiz angewendet, wo ich die Natur und die Recht-mäßigkeit der alten schweizerischen Regierungen, a»S ih-rer Privat-Existenz, aus ihren befizeuden eigenthümlichenGütern und aus einzelnen beyden Theilen nüzlichenVertragen herleitete, auch bewies, daß durch dieselbenkeinem Menschen etwas von dem seinigen genommen wor-den sey. Verschiedene Gelehrte, die vorher in ganz an-dern Principien standen, bekannten niir seither, daß dieseIdeen schon damals ihre Aufmerksamkeit erregt hätten,und ich hatte das Vergnügen, daß auch solche Männer,die sonst «uS Haß der Revolution alle staatsrechtliche»