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Erster Band. Einleitung. Darstellung, Geschichte und Critik der bisherigen falschen Systeme.
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klamirt,»» als ob man sie sonst weder gekannt noch geehrerhätte und zur höchsten Norm, zum alleinigen Zwck allerGeseze aufgestellt, als ob eS um gar keine erworbenen Rechtezuthun wäre. I2) Nun hätte zwar die Genossenschaftnach gleichen Rechten, der Socieräts-Vertrag( pacte social) die große Communität oder Bürgerschafterst zwischen allen Einwohnern des Reichs einhellig gestif-tet werden müßen: aber man fezee sie nach dem philosophi-schen Svstrm willkührlich voraus, ohne daß man darüber we-der eine frühere Urkunde ausweisen konnte, noch denWillen der^ einzelnen über dieses erste nnd wesentlichste Erforderniß ver-nommen hätte. Man dekrecirte wer ein Bürger dieses neuenStaats seyn solle ohne die einzelnen zu fragen obste eSauch seyn wollen; und obgleich im Gegentheil durch Wi-derstand oder Auswanderung bereits viele bewiesen, daß fiekeine dergleichen Verbindung anerkennen noch in eine solcheeinzutreten wünschen: so wurde doch ohne weitcrs zu ihrerOrganisation geschritten. DaS Volk oder die fouveratneVolks - Bürgerschaft sollte stch nun durch erwählte Repräsen-ramrn das Gefez selbst geben oder nach Rousseau den a l l g e-meinen Willen äußeren. Zu diesem End ward dasganze Reich ohne Rükstcht auf bisherige Beßzungen und na-türliche Verhältnisse gleich einem Schachbrett mathematischeingetheilt, blos um die Zusammenkunft der Bürger nachZahl und Raum in sogenannte Urversammlungen zu erleich-tern. 'V Unter entsezlichen Kämpfen wurden einzelne wenige

11) t. öct. 178?.

ir) Diese französische Erklärung der Menschen > Rechte ist zwarauch m wissenschaftlicher Rükstcht ein so erbärmliches Pro-dukt, daß jene Rechte in jedem deutschen NaturrechtS. Com-pendis , so schlecht sie übrigens seyn mögen, noch besserbeschrieben sind.

i_3J Diese ganze Lmthejlung in Departement», Districti und