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weiter von ihm forderen, als was die Natur des zwischenihnen bestehenden Verhältnisses/ des förmlichen oder still,schweigenden Vertrags mit sich bringt. Wenn man die°scS die an gebor nen Rechte / die natürliche Gleich,heil der Menschen nennen will/ welche nie geläugnet wor-den ist / unter allen Umständen gehandhab« werden kannund soll und jezt noch so gut alS ehmalS besteht: so habeich nichts dagegen/ obgleich diese zarten und abstraktenBegriffe so entsezlich mißverstanden/ so verkehrt ausge-legt worden sind/ daß es beynah besser wäre man hättedarüber nie eine öffentliche Lehre aufgestellt, sonderndie Anwendung davon in einzelnen Fällen blos dem hierinnselten trügenden Menschengefühl überlassen, die höhere Theo-rie den Weiseren vorbehalten / der Menge nur die Resultaremitgetheilt. Aber auch für diese Sicherheit hat die allgü-tige Natur durch mehrere Mittel gesorgt. Vorerst batsie einem jeden ei» göttliches Gesez inS Herz gegraben,welches die Regel seiner Freyheit ist und ihm mit starkerStimme zuruft: »Ehre in jedem Menschen deines gleichen/»beleidige niemand der dich nicht beleidiget hat/ fordere»nichts von ihm als was er dir schuldig ist.« Ja! eS sagtdieses Gesez noch mehr, es spricht durch eingepflanztesWohlwollen: »Liebe deinen Nächsten und nüze ihm wo du»kannst.« Menschen die gesellig bey einander wohnen,pflegen übrigens schon deswegen von Natur nicht feindseliggegen einander gesinnt zu seyn. Denn die Furcht würdesie getrennt haben und nur die Liebe knüpfet Ursprung-
ZZ) Zeenritas pluribas modis obtineri potuit. @0 sagt auchAdami I. C. p. 17. Er führt die recta vivendi ratio, diemigratio und die resistontia au , aber gleich allen ande-ren hat er die Hülfsanrufung, woraus die Gerichtsbarkeithervorgeht, gänzlich vergesse».