Band 
Erster Band. Einleitung. Darstellung, Geschichte und Critik der bisherigen falschen Systeme.
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ren, von (illcn Menschen als Regel anerkannt und selbstvon den Fürsten nie gelaugnet worden. Mögen sie auchvon den RechtSlehrern wenigstens in ihrer Anwendung aufdie Staaten nicht so rein und treu aufgestellt, noch so kon-sequent entwikelt worden seyn , alö ich e6 hier thun werde:so liegen sie nichts desto weniger allen zum Grund; siesind so einfach, so evident, von großen Männern allerZeiten so oft und viel gelehret worden, daß ich nur durchdie jezige Verderbniß der Wissenschaft entschuldiget werde,sie hier in einem gelehrten Werk wiederholen zu müssen.Und hatten sich nur die Weisen unserer Tage nicht be-^ müht durch ihre Grübeleyen alles Gewisse zweifelhaft , al-les Klare dunkel zu machen: 4«> es ist beynahe kein Kindin der Wiege, das nicht richtiger als sie, das Recht vondem Unrecht, den Gebrauch von dem Mißbrauch zu un-terscheiden wisse. Wie und in wie weit aber dieser Miß-brauch gehindert werden könne? welche Mittel uns diegütige Natur an die Hand gegeben habe um das Pflicht-Gefez der Gerechtigkeit und selbst der Liebe gegen möglicheVerlezungen zu handhaben, *?> die Rechte eines jedenin- oder außer einem geselligen Verband zu schüzen r daswollen wir in dem folgenden Capitel beantworten unddann sogleich von den untergeordneten Verhältnissen zuden selbstständigen, d. h. zu den Staaten hinaufsteigen.

46 ) Dariim besteht die gepriesene Aufklärung unserer Zeiten.

47) Nicht zu realisiren — wie man sich jezr seltsam ausdrükt— denn es ist schon realisirt, überall wo man es befolgt.