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sogenannte Ministerialen. WaS aber diese Schenkungenoder Verleihungen, aus denen in der Folge die Lehen ent-standen, von allen andern früherer Eroberer unterschei-det, «nd einen außerordentlichen Freyheits - Sinn derNation beweist, ist, daß sie nach dem deutschen Grund-saz: ein jeder ist Herr in seinem Eigenthum,ohne alle vorbehaltene Herrschaft, blos unter der Bedin-gung der Treue oder des ferneren Militär-Dienstes ge-schahen. ES läßt sich schon aus diesem Begriff zum vor-aus abnehmen, wie nachkheilig sie zwar in der Folge fürdie Macht der Könige werden konnten, wie unendlich vor-theilhaft aber sie für das Gedeihen des Landes, für dieFreyheit der Vasallen sowohl alS ihrer Unterthanen,werden mußten, die nun einen nahe gelegenen, für sie be-sorgten Herren, einen neuen Vater und Beschüzer er-hielten. Solche Schenkungen hiessen ursprünglich blosBenefiz ien, und waren auch in der That nichts andersals Wohlthaten für geleistete Dienste. Anfäng-lich gab man sie nur auf kurze Zeit, damit der Fond derKöniglichen Wohlthaten sich nicht erschöpfe, allein baldwurden sie auf Lebenslang ertheilt, und am Endemußten sie aus mannigfaltigen Gründen ganz natürlicherWeife erblich werden. Nicht nur verschönerten und ver-besserten die Nuzniesser jene erhaltenen Güter, sondern sieerwarben auch deren neue; beyde fiossen so sehr in ein-ander zusammen, daß oft das Krongut nicht mehr leichtvon dem Eigenthum zu unterscheiden war, und übrigensbegreift man leicht, daß willkührliche Entftzungen ohneGrund nicht leicht statt fanden. Ein jeder bewarb sichum die Erneuerung des LehenS; besonders thaten die-ses die Erben bey dem Todesfall ihrer Väter; und Wohl-thaten die nichts kosten, die nur eine Fortsezung frühe-rer Bewilligungen sind, werden gewöhnlich gerne ertheilt.