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Dritter Band. Makrobiotik der Patrimonial-Staaten. Zweytes Hauptstück. Von den unabhängigen Feldherren oder den militärischen Staaten.
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dem König hohe NeichSwürden oder Aemter, nämlich,Herzogthümer und Grafschaften erhielten, oderdie ersten und größten Lehenträger, welche man daherReichs- Baronen hieß, dildcten natürlicher Weiseden hohen Adel. Sobald diese Lehen erblich wurden ,so erbte man mit dem Gut auch die Dienst-Verpflichtungoder die Ehre der Waffenbrüderschaft des Königs und diedamit verbundenen persönlichen Begünstigungen, welchesden Erben nothwendig den nämlichen Adel, d. h. das näm-liche Ansehen verschaffte. Da aber das Lehen , eben weileö mit einer Dienstpflicht belastet war, nur auf einen Sohnübergehen konnte, so trug auch nur dieser den Titel Her-zog, Graf oder Baron; die übrigen Söhne hießen ledig-lich Edel- oder F r e y g e b o r»c; sie hatten den Vorzugvon vornehmen Eltern abzustammen, und genossen diedamit verbundene Achtung des Publikums, konnten aberübrigens auf keine ausschliessenden Rechte Anspruch ma-chen. So ist eö auch noch heut zu Tag in England, wodie jünger» Söhne der edeln Geschlechter nicht wie inDeutschland den Namen und Titel ihres Vaters führen,sondern, das freywillige Ansehen abgerechnet, mit denübrigen Classen deS Volks vermischt sind. Diese jüngerenSöhne widmeten sich vorzüglich theils der Kirche, theilsden sogenannten Ministeria! -Diensten; sie nahmen in derFolge oft ihren Namen von dem Schilde her, welchen siein den Turnieren geführt hatten, und hierdurch war daSMittel gefunden auch die Berühmtheit ihres Namens fort-zupflanzen und auf die Nachwelt zu bringen. Unsere heu-tigen Geschlechts-Namen, die zuverläßig viel nachrheili-ger sind alS man glaubt, und in Monarchien wie in Re-publiken bereits die sonderbarsten politischen Folgen nachsich gezogen haben, deren schuldige Führung zpar deneinen sehr angenehm, vielen anderen aber wegen seiner