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Dritter Band. Makrobiotik der Patrimonial-Staaten. Zweytes Hauptstück. Von den unabhängigen Feldherren oder den militärischen Staaten.
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Ein und sechzigstes Capitel.

Fortsezung.

6. Weitere Begünstigungen und Privilegiender siegenden Getreuen.

I. Natürliche Veranlassung und Rechtmäßigkeit derselben. Siesind theils eine nothwendige Folge des rechtlichen Verhält-nisses , theils sreywillige von dem König abhängende Be-günstigungen.

II. Aufzählung der gewöhnlichen Privilegien r

i. Laxen-Freyheit. — Ihre natürlichen Schranken.

3 . Besonderer Gerichtshof. Er ist für die Gerechtigkeit selbstnothwendig und nüzlich. '

z. Begünstigung bey Vergebung von hohen ReichSamtern,Hofdiensten und Militärstellen.

4. Begünstigung bey Hofgesellschaften, Hoffesten u. s. w.Andere sogenannte Privilegien, die aber theils auf Pri-vat-Verträgen beruhen, theils eine nothwendige Folgedes Eigenthums sind. — Turniers-Fähigkeit — Vor-zug bey gewissen Kirchen-Pfründen — Wappen — Jagd— Landtags-Fähigkeit rc.

III. Mögliche Mißbräuche und einschlcichende irrige Begriffe beydiesen verschiedenen Privilegien oder Begünstigungen. —Herstellung der wahren natürlichen Regel.

AuS dem Verhältniß des Eroberers zu seinen Getreuen,ihrer Erhebung zu hohen Reichsämtern, ihrer Beschen-kung mit Ländereyen und dem ausgezeichneten Rang denße dadurch unter der Ration erhalten: entsteht fünftensdie beynahe unvermeidliche Folge, daß ihnen oder ihrenNachkommen von dem König gewisse Begünstigungen«erden ertheilt werden, oder daß auch wegen ihren ganr