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Dritter Band. Makrobiotik der Patrimonial-Staaten. Zweytes Hauptstück. Von den unabhängigen Feldherren oder den militärischen Staaten.
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und die brütenden zu ihrer Erhebung und Sicherung nö-thigen Fiskal-Reglememe, auch in die Waagschaale ge-legt zu werden verdienten.

3° Die Privilegien der Hu n garischen Nation,d. h. der Abkömmlinge jener Truppe Kalmukischen Stamms,welche im 9ten Jahrhundert (689 — 897.) unter ihremAnführer Arpad das Land eroberten, und die meisteuBezirke desselben unter sich vertheilten oder späterhin indiese Classe aufgenommen wurden, beruhten ursprünglichauf nichts anders alS auf ihrer Eigenschaft Gefährten die-ses HerzogS gewesen zu seyn, und daher theils aufReichS-tagen zu Rathe gezogen zu werden, theils keine Steurenanders alö mit ihrer Einwilligung bezahlen zu müssen.Durch die eigene Macht der großen Provincial-Chefs,welche schon Stephan der Heilige, mittelst Eintheilnngdeö Reichs in 72 Comitate , zu schwächen suchte, durcheingetretene Anarchie, innere Kriege und Thron-Revolu-tionen, wurden diese Freyheiten bald vermehrt bald ver-mindert. Nach einem schnellen Negierungü. Wechsel vonsieben Königen in 44 Jahren, stellte endlich König An-dreas ti., der noch aus dem Arpadischen Stamm war,im Jahr 1222 zur Befestigung der Ruhe die erste Ur-kunde aus, welche das Fundament der sogenannten Hun-garischen Rational - Freyheit ist. Durch dieselbe ward

allen denjenigen die zum unmittelbarenAufgebot deS Königs gehören, der stete undungeschmälerte Best; ihrer Güter (gleichsam die Erblich-keit der Lehen) zugestchert; 2 ° ihnen versprochen, daß siekünftighin nicht mehr verpflichtet seyen auf eigene Kostenaußer dem Reiche Dienste zu thun; 3° daß sie von Hof-Einquartierungen frey seyn solle», wenn etwa der Königmit seinem Gefolge Reisen mache. 4 ° Daß ste nicht ohnx