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Dritter Band. Makrobiotik der Patrimonial-Staaten. Zweytes Hauptstück. Von den unabhängigen Feldherren oder den militärischen Staaten.
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nem seiner Mitglieder ohne Gefahr seines Lebens hatteverweigert ober gebindert werden können. Bald wählteder Senat dem Scheine nach selbst/ wenn er unter gün-stigcn Umstände»/ wo die Generale seiner Schatten-Au-torität gewogen waren/ einen Augenblik zu Athem kom-men konnte/ oder wenn die nach der Krone strebendenFeldherren / deö AuögangeS gewiß/ ihm diese Wahl über-liessen. Bald erbte ßch mehrere Generationen hindurchdie Kayserlrche Gewalt ohne anders von Barer aufSöhnefort/ und am Ende ward das Reich sogar wie ein Patri-monia! -Gut unter verschiedene Söhne getheilt. Alleindiese sogenannten Wahlen, Anerkennungen / Ausrufungenu. s. w. welche/ nach schröklichen inneren Zerrüttungen, zu-lezt das Reich zu einer leichten Beute fremder Rationenmachten, geschahen nicht nach Gesezen oder Constitutio-neu, sondern vielmehr gegen alle Geseze und alle Consti-tution; ste waren nicht die ordentliche natürliche Regel/sondern die schamloseste Riedertrecung derselbe»/ ein be-ständiger Kampf der Gewaltigen um die eigene Unabhän-gigkeit und um die Oberherrschaft, an welchem die Massedes Volks gar keinen Antheil nahm, und wo immer derMächtigste den Sieg davon trug.

Unter den West-Gothen, welche nach der Zersplit-terung des Römischen Reichö im Jahr 414 unter ihremAnführer Adolf sich in Spanien feftfezten, waren dieKönige erblich, und erst nach Auslöschung deö Mannö-siamms und nach häufigen inneren Kriegen, sezicn dieunabhängig gewordenen ReichSstände fest, daß künftighinjeder König oder Ober-General von ihnen gewählt wer-den solle. Eben dieses hat aber auch ihre Unterjochungdurch die Araber, welche im Jabr 7lt geschah, erleich-tert. Bon den Lombarden muß selbst SiSmondi (wel-DMttr ««„!>, E C