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Dritter Band. Makrobiotik der Patrimonial-Staaten. Zweytes Hauptstück. Von den unabhängigen Feldherren oder den militärischen Staaten.
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war eine Maßregel die nur» geheimer Verrath oder unbe-greifliche Verblendung dem König eingehen konnten. Un-ter seinem Vorfahren Ludwig XV. hatte zwar die Sekteder sogenannten Philosophen schon heftig auf eine Ver-sammlung der Reichsstände gedrungen, in der Hoffnungaus denselben eine gcsczgebcnde Repräsentativ-Versamm-lung zu bilden und das Experiment ihrer pseudophilosophi-schcn Theorie versuchen zu können. Allein Ludwig XV.,so sehr er übrigens in Weichlichkeit versunken war, fühltegleichwohl die Gefahren welche dem Reich aus einer sol-chen Versammlung drohen, und wollte deßwegen nie zu der-selben einwilligen, daher auch so lang er lebte, keine Re-volution in Frankreich hat bewerkstelliget werden können.Solche Reichsstande müssen also nur in günstigen Zeit-punkten, wo die Königliche Macht »»geschwächt ist, z. B.bey neuen kraftvollen Regierungen, nach erfochtenen Sie-gen oder geschlossenen günstigen Friedens-Verträgen u. s. rv.versammelt werden, wo alle Gemüther gut gestimmt, mitHoffnung erfüllt sindund wo man daher nichts zu besorgenhat. Unter solchen Umständen wird die Königliche Machtdurch Reichstags-Versammlungen eher gestärkt als ge-schwächt, indem der Schein einer allgemeinen Zustimmungder Ration das Zutrauen vermehrt, den guten Willen be-fördert , und besonders im Ausland das Ansehen des Für-sten außerordentlich erhöht. Allein auch in diesem Fallmüssen doch die ReichSstände nie zu lang be» einander ge-lassen, sondern sobald der Zwek ihrer Zusammenberufungerreicht ist wieder entlassen werden, auf daß ihre Mitglie-der in den Privat-Stand zurüklreten und stch sterS erinne-ren, daß ste Nur zu Ratb und Hülf berufene Diener, nichtaber Mitherren oder Mitgenossen seyen.

Zum anderen muß der König stch immer die Freyheit