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Sechster Band. Zweyter Theil. Von den Republiken oder freyen Communitäten.
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<Hauptlruke oder Pannerherrrn der verschiedenen Sradk-quartiere) vier angesehene Bürger seines QuartierS/ unddiese sogenannten SechSzehner wurden in -er Folgennrcr den älteren und angesehensten großen Rathsglicdrrn,die keine Benrsizien mehr verlangten, oder genießen könn.ien , alljährlich nach den verschiedenen Gesellschaften durchdaö Loos erwählt, und bey einer Regiments. Ergänzungdem kleinen Rath für dieses Wahlgeschäft beygegeben, sowie ste auch mir ihm vereinigt die jährliche Bestätigungoder Entsezung der übrigen großen RaihSglieder vornah-men. ES ist durchaus historisch unrichtig, was viele ehr-liche Bürger glaubten, und dadurch zur grundlosen Un-zufriedenheit verleitet wurden, daß die Einführung jenesgroßen RathS eine Usurpation über die Gemeinde gewe-sen sey, oder mit der in gleichem Jahre zu Venedig angc.ordneten Serratura äel Consiglio die geringste Aehnlichkeitgehabt habe. Denn diese Gemeinde oder die gesamte Bür.gerschaft war niemalen souverain gewesen. Schultheißund Rath, welche an die Stelle des Herzogs von Zäringe»getreten waren, besorgten alle Geschäfte, und versammel-ten bisweilen die Bürger, nicht weil ste es schuldig waren,oder in Folge von sogenannten Constitutiovs-Gesezen, so»,dern weil ste es gern wollten, um zu gewissen Maßregelnmehr Hüls und Unterstüzung zu finden. Da aber diesestheils äußerst selten geschah, theils auch die zahlreiche,blos mit ihren Handwerken beschäftigte Bürgerschaft nichtleicht versammelt werden konnte, ja selbst nicht einmalLust an solchen Versammlungen hatte, und übrigens anSso ungleichen Elementen bestand, daß die meisten Bürger,ihrer abhängigen Lage wegen, weder mit Sachkennrniß,noch mit persönlicher Freyheit hätten stimmen können: sowar das Regiment im Grunde nur in den Händen eine-