so muß noch zur Abstimmung gebracht werden: ob manden Bittsteller mit Geldvorschuß, Gebäuden, Holz undeinem Privilegio, oder nur mit bevden lezteren begünsti-gen wolle? In dem ersten Fall ist dann noch, wie beyN° 7 und 8 über die Summe und den Zinsfuß, in demzweyten hingegen nur über die Daur des Privilegiumszu entscheiden.
ES versteht sich von selbst, daß dergleichen Meynun-gen noch viel mehrere angebracht werden können, undmithin ihre Ordnung und Classifizirung um so viel schwie-riger wird. Erwägt man nun, daß über eine solcheMenge von Vorschlägen, ohne daß sie nur aufgezeichnetwerden, und ohne Zeit zum Nachdenken, meist nach einerlangen ermüdenden Versammlung, oft von einem Greisen,dem entweder daS Gedächtniß, oder die habituelle Lvgik,oder auch der unparteyische Wille mangelt, auf der Stelledie Stimmen gesammelt werden müssen: so begreift man,wie viele Fehler und Mißbräuche dabey unterlaufen kön-nen; »»> wie manche Meynungen vergessen, oder absicht-lich beseitiget, oder gar nicht zur Abstimmung gebracht,die Fragen unbestimmt oder suggestiv auSgedrükt, übetgeordnet, bald subordinirte neben einander gestellt, baldcoordinirre sich wechselseitig untergeordnet werden; wieschwer und oft unmöglich es den einzelnen Mitgliedernwird, den Präsidenten darüber zurecht zu weisen, und,wie also auch hieraus so viele fehlerhafte Beschlüße ent-stehen müssen, die nicht in dem Willen der Majoritätlagen, und bey einer besseren Methode nicht erfolgetWären. DaS beßte Mittel, diesen Schwierigkeiten auS-
»9) Man hieß dieses in der Schweizerischen republikanische»Sprache das Mehr verdrehen.