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Sechster Band. Zweyter Theil. Von den Republiken oder freyen Communitäten.
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Würde nun solcher Undank einen angesehenen Unterthantreffen, der an dem Gemein-Wesen keinen Antheil hat,und mithin gar keinen anderweitigen Ersaz für seine Ver-dienste findet: so müßte ihm diese Behandlung schlechter-dingS unerträglich seyn, und nothwendig den höchstenGrad von Haß und Erbitterung in ihm erzeugen. DerMitgenoße hingegen wird in der Regel stets mehrerenEifer für den Dienst dev Republik befizen , weil er die-selbe beynahe wie seine eigene Sache betrachtet; ihreFreud ist seine Freud, ihr Leid ist auch sein Leid, undwenn man ihm auch Undank bezeigt, so vermag er den-selben besser als ein Aeußerer und Fremder zu ertragen;denn find seine Verdienste der Republik nuzlich gewesen,so genießt er mehr oder weniger auch die Vortheile da-von; läßt man ihm auch nicht immer die schuldige Ge-rechtigkeit widerfahren: so wird er im Grunde doch hoch.geachtet, und kann früher oder später entweder durchBeförderungen, oder doch in seinen Kindern belohntwerden. Allein gerade deßwegen, weil die Bürger undVorsteher einer herrschenden Genossenschaft alle wichtige»Geschäfte selbst besorgen müssen, und fich nicht auf an-dere Gehülfen verlassen können, ist eS auch so nothwen-dig , daß fie dazu die gehörige Fähigkeit befizen und an-gestrengte Arbeit nicht scheuen. Zwar kann man zu Er-reichung dieses ZwekS nicht jedermann zu Studien zwin-gen, noch weniger erwachsene Menschen gleichsam einerschulmäßigen Disziplin unterwerfen; aber die früherenErziehungs-Anstalten müssen theils auf gründlichen U».icrricht, theils auf Angewöhnung beharrlichen Fleißesberechnet seyn, und übrigens lassen fich die Dinge selbstso einrichten, daß das ganze Leben eines regimentSfähi-gen und fich dem Staate widmenden Bürgers eine fort«