§60
Dreyßigstes und leztes Capitel.
Beschluß des ganzen Werks.
I. Rekapitulation der Haiipt - Grundsaze dieser ganzen staats-rechtlichen Theorie.
H. Allgemeine und erfreuliche Resultate derselben.
III. Ausgebreiteter moralischer Nuzen und praktische Brauchbar-keit dieser Wissenschaft für alle Classen und Stände.
Ä^il Gottes Hülfe find wir nun zum Schlüsse einesWerkes gelangt, dem feit mehr als fünf und zwanzigJahren unser Leben und unsere Kräfte beynahe aus-schließend gewidmet waren; unter zahllosen Stürmen,schwierigen Verhältnißen und nicht geringen Leiden ha-ben wir einen Plan ausgeführt, dessen Größe und Kühn-heit auch den ruhigsten und muntersten Geist niederdrü-ken müßte, wenn er nicht von dem Gefühl seiner Noth-wendigkeit für den gegenwärtigen Zustand der Welt durch-drungen, und eben dadurch zur auSdaurenden Beharr-lichkeit gestärkt und ermuthiget wäre. Mit den freyenEinzelherren und den freyen Gemeinden, d. h. mit denFürstenthümern und den Republiken, ist nemlich die ganzeStaats- Wissenschaft, ja wir dürfen es sagen, die Theo-m aller geselligen Verhältniße vollendet. Dennes kann in der Welt nur Individuen und Communitären,physische oder sogenannt moralische, d. h. kollektive Per-sonen geben; nur diese können zu höherer Macht undFreyheit gelangen, und mit anderen Menschen in man-nigfaltige Berührung kommen. Wir haben die einen unddie anderen in ihrem ersten Keime aufgefaßt, ihren na-