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Johann Peters von Ludewig Einleitung zu dem deutschen Münzwesen mittlerer Zeiten / mit Anmerkungen herausgegeben von Johann Jakob Moser
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der Holmünzen. 65

aus dem Münzen nur einen Staat gemachet,und dadurch ihre Gerechtsame erhalten wollen,sich mit Holpfennigen, die Kosten zu erspa-ren, behelfen haben. Dahero ich verschiede-^ ne Oceanes selbsten zur Hand habe, welche! auf beyden Seiten gepräget sind, und auf! der einen Seite des Kavsers Bildniß, aufder andern seirMcmogrLmms, oder Handzei-chen führen. Und thut dagegen nichts , daßman gleichwol auf den Holpfennigen derKay-s ser ihr Bildniß häufig antrift. Dann diesenGebrauch hat man in dem römischen Reichegehabt, daß zwar die alten Herzoge, welcheihrer Landeshoheit wegen, das Recht zu mün-! zen, gleich anfangs nach Ausgange der Caro-linger gehabt, ihr Bildniß auf die Münze»

> beständig allein gesetzet; aber diejenigen,welche entweder aus kayserlicher, oder auch

> Landesfürstlicher Gnade Pfennige schlagen

> dürfen, öfters auch mit Auslastung des ihri-gen, jener ihre Bildniße oder Wapenzeichen

I auf die Pfennige geschlagen haben. Aus wel-chem Grunde sich k^eibomiuz (e) leichtlichwider die Einwürfe derjenigen helfen können,welche .einen Pfennig Heinrich des Löwen nicht

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