der Holmünzen. 8i
§. 7 -
Inzwischen haben doch viele ^der EStifter und Stände, das Münz- zu Ge-recht durch keine Verjährung oderr Nichtgebrauch zu verlieren, dann gebraucht>; und wann noch Holpfennige mehr" zur Gedächtniß, als den gemeinen Ausgabengeschlagen; in welche Zeiten die Meinung der-^ jenigen gehöret, welche die braLkeucos zu Me-daillen oder Heiligenpfennigen machen. Wo-bey mir einfalt, daß mein Vaterland Schwa-bisch-Hall; welche Stadt in denen uraltesten^ Zeiten das Geld in so großer Menge geschla-gen (2z.), daß man nicht allein in Franken! und Schwaben, ja fast den ganzen Rheinhinunter, mit Hallischen Pfunden gehandelt;
> sondern auch von ihrer Münzstätte alle Heller^ benennet hat; dennoch jetzo das Münzen zwar^ __ gänz-
(rz.) Es erinnert Herr Schlegel ^
S'c. «. -4. daß dieses Wort:urältcst, nicht wol stehen könne: indemer, was man wolle, zu verwetten sich ge-traue, daß man kein Schwabisch-HalltscheSGeld finden werde, welches über das drey-zehende Jahrhundert hinaufreichte; da maudoch viel älteres Lrtraßburgisches, Augspur-gisches, Costanzisches, Cölnisches, Goß-larisches, Lübeckilches, Hagenauisches,Magdeburgisches, MaynzischeS, Regen-spurgischeS und anderes habe» »
F